2. Änderung des RROP 2003 - Vorranggebiete für Windenergienutzung
Mit der 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) weist der Landkreis Lüneburg kreisweit Vorranggebiete für Windenergienutzung aus.
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Vorranggebiete für Windenergienutzung
1. Öffentliche Auslegung
Der Landkreis Lüneburg hat im Frühjahr 2013 den Entwurf zur 2. Änderung RROP öffentlich ausgelegt. Eine Fülle von Stellungnahmen hatte daraufhin den Landkreis erreicht, die sorgfältig geprüft wurden. Daraufhin sind einige geplante Vorranggebiete entfallen, andere neu aufgenommen bzw. Abgrenzungen geändert worden.
Ausschuss stimmt dem geänderten Entwurf zu
Die Stellungnahmen wurden Ende Oktober 2013 öffentlich erörtert und anschließend dem zuständigen Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung am 15. Januar 2014 zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss hat diesem geänderten Entwurf zugestimmt.
2. eingeschränkte öffentliche Auslegung
Die Bürger und Bürgerinnen hatten Gelegenheit erhalten, sich bis zum 25. Mai 2014 in einer 2. Offenlegung zu dem geänderten Entwurf zu äußern. Allerdings nur zu den geänderten zeichnerischen und textlichen Festlegungen sowie für den Umweltbericht und die Begründung. Die beim Landkreis eingegangenen Stellungnahmen wurden daraufhin geprüft.
Ein Erörterungstermin zu dieser 2. Offenlegung fand am 17. Dezember 2014 in der Ritterakademie in Lüneburg statt.
3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen
Zur verkürzten Teilfläche Oerzen hat im Zeitraum 26. Januar bis 08. Februar 2015 darüber hinaus eine eingeschränkte Beteiligung stattgefunden, in der die von der Verkleinerung der Teilfläche Betroffenen erneut zur Stellungnahme aufgefordert waren.
Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
Am 24. März 2015 hat der Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung und am 18. Mai der Kreisausschuss abschließend über die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms beraten und mit großer Mehrheit zugestimmt.
Satzungsbeschluss durch den Kreistag
Am 01. Juni 2015 hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg die 2. Änderung des RROP 2003 in der Fassung von März 2015 als Satzung beschlossen.
Genehmigung
Die Genehmigungsunterlagen wurde am 09.07.2015 dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg als Obere Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigungsbehörde hat die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 für den Landkreis Lüneburg - „Vorranggebiete für Windenergienutzung“ mit einer Maßgabe (Streichung der Höhenbegrenzung auf 200 m) genehmigt. Dies erfolgte durch Bescheid vom 15.10.2015 (AZ: 20303-55 ArL-LG 2.17). Dieser Maßgabe trat der Kreistag mit Beschluss vom 21.12.2015 bei.
Inkrafttreten
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und über Zeit, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg am 18.02.2016 ist die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 – „Vorranggebiete für Windenergienutzung“ rechtswirksam.
Einsicht in die Unterlagen
Die genehmigten Unterlagen liegen ab dem Tage des Inkrafttretens beim Landkreis Lüneburg zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsicht ist während der Dienststunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 04131 – 261644) beim Landkreis Lüneburg, Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung, Gebäude 3, Zimmer 206, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, möglich.
Darüber hinaus ist die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 für den Landkreis Lüneburg als Lesefassung auch vollständig digital zur Ansicht und zum Download eingestellt.
Die häufigsten Fragen zur Windenergieplanung
Was wollen wir mit der Windenergieplanung erreichen?
- Wir wollen geänderten Erfordernissen an die Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung Rechnung tragen.
- Wir wollen damit auch einen bedeutenden Beitrag zur notwendigen Energiewende auf regionaler Ebene leisten.
- Schrittweise wollen wir das vom Kreistag beschlossene langfristige Ziel eines energieautarken Landkreises erreichen. Neben einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen wird dabei auch der Windenergie eine bedeutende Rolle zukommen.
Durch die vorzunehmenden Änderungen soll weiterhin die Möglichkeit bestehen bleiben, raumbedeutsame Windenergieanlagen auf ausgewählte Standorte im Kreisgebiet zu konzentrieren und gleichzeitig außerhalb dieser Vorrangstandorte keine solchen Windenergieanlagen zuzulassen.
Wie wollen wir unsere Ziele der Windenergieplanung erreichen?
- Die Windenergienutzung soll durch ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept gesteuert werden,
- der Windenergienutzung als einem bedeutenden Träger im Bereich der erneuerbaren Energien soll substanziell Raum geschaffen werden,
- gleichzeitig gilt es aber, mögliche Konflikte mit empfindlichen schutzwürdigen Nutzungen und Raumansprüchen so weit wie möglich zu minimieren und einen Wildwuchs zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere die möglichst geringe Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung sowie die größtmögliche Schonung von Natur und Landschaft.
Eine Steuerung auf sinnvolle und konfliktarme Standorte steht deshalb im Mittelpunkt der künftigen Planung.
Welche Schritte sind für eine Änderung des RROP rechtlich notwendig?
Änderungen des RROP sind nach einem im Nds. Raumordnungsgesetz (NROG) vorgeschriebenen Verfahren durchzuführen. Ein ganz wichtiger Schritt ist dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Änderungen des RROP sind zudem vom Kreistag als Satzung zu beschließen, durch das Amt für regionale Landesentwicklung als Obere Landesplanungsbehörde zu genehmigen und treten durch Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft.
Was haben wir über das gesetzlich Notwendige hinaus getan?
Wir sind in besonderem Maße bestrebt, die einzelnen Planungsschritte so transparent wie möglich gegenüber den Bewohnern des Landkreises wie auch gegenüber den Institutionen und Verbänden zu gestalten, die die berührten öffentlichen Belange vertreten. Ganz wichtig ist es uns deshalb, dass wir mit dem Ergebnis der Planung ein hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung und bei allen Beteiligten erreichen.
In einem ersten Schritt haben am 15.06.2011 kompetente Fachleute in einer Informationsveranstaltung einerseits über die Chancen der Windenergie, andererseits auch über die Risiken vorgetragen. In dieser Veranstaltung konnten bereits wichtige Aspekte beleuchtet werden, die uns allen bei der Planung und Steuerung der Windenergie „unter den Nägeln brennen“. Außerdem konnten wir Anregungen erhalten und ein erstes Stimmungsbild gewinnen, was uns für das weitere Verfahren wertvolle Hinweise lieferte. Die Folien zu den Vorträgen finden Sie unter Dokumente zur Windenergie/Informationsveranstaltung 2011.
Im September und im November 2012 hat der Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung den Entwurf für diese 2. Änderung des RROP beraten. Anschließend haben wir – zusammen mit Experten aus dem Bereich Immissions- und Naturschutz - die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises im Rahmen von zwei öffentlichen Bürgerversammlungen Anfang Dezember 2012 über den Entwurf der 2. Änderung des RROP informiert und ihnen dabei natürlich auch Gelegenheit zur Diskussion gegeben. Die Niederschriften über diese Veranstaltungen in Dahlenburg und Amelinghausen finden Sie unter Dokumente zur Windenergie/Bürgerversammlung 2012.
Anfang des Jahres 2014 haben wir darüber hinaus Bürgerinformationsabende in Rullstorf (Boltersen) und Oerzen (2x) durchgeführt, um die nach der ersten Offenlegung erforderlichen gewordenen Änderungen (entfallene bzw. neu aufgenommenen Vorranggebiete) gegenüber den Bewohnern zu erläutern und zu erörtern.