1. Änderung des RROP 2003 - Fassung 2010
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg vom 12. Juli 2012 ist die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) in Kraft getreten.
Die Änderung ist damit verbindlich für alle kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und Einheitsgemeinden sowie für alle öffentlichen Stellen. Sie haben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Ziele des RROP zu beachten und seine Grundsätze zu berücksichtigen.
Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist das RROP nicht unmittelbar bindend.
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Hier finden Sie wichtige Downloads:
Einsicht in die Unterlagen
Im Downloadbereich können Sie die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 (in der Fassung 2010) jeweils als nicht-amtliche Lesefassung, in die die Auflagen und Hinweise der Genehmigungsbehörde eingearbeitet sind, herunterladen:
- zeichnerische Darstellung,
- textliche Darstellung einschließlich Begründung,
- Umweltbericht
Diese Lesefassungen sollen Ihnen das Verständnis der Dokumente erleichtern.
Die genehmigten Unterlagen liegen zudem seit dem Tage des Inkrafttretens beim Landkreis Lüneburg zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsicht ist während der Dienststunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 04131 – 261644) beim Landkreis Lüneburg, Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung, Gebäude 3, Zimmer 206, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, möglich.
Hinweis
Das Thema „Vorranggebiete für Windenergie“ ist nicht Gegenstand dieser 1. Änderung. Dies ist Inhalt der 2. Änderung des RROP - Windenergieplanung.
Die häufigsten Fragen zur 1. Änderung des RROP 2003
Was ist der Anlass für eine Fortschreibung/Änderung des RROP?
Das gültige RROP ist 2003 in Kraft getreten. Seitdem haben sich einige Rahmenbedingungen in ganz Deutschland, so auch im Landkreis Lüneburg, geändert. Hierzu gehören beispielsweise die demografische Entwicklung, das Bestreben, die Wettbewerbfähigkeit des Landkreises Lüneburg in Norddeutschland zu stärken oder die Herausforderungen des Klimawandels. Auf diese veränderten Entwicklungen will die Raumordnung Antworten finden.
Darüber hinaus trat Anfang 2008 eine Änderung des Landesraumordnungsprogramms in Kraft. Daran hat sich das RROP anzupassen. Dabei haben wir es gleichzeitig auf die wesentlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten unseres Landkreises zugeschnitten.
Die jetzt vorliegende Änderung schreibt das RROP aus dem Jahr 2003 für das gesamte Kreisgebiet in wichtigen, ausgewählten Aufgabenfeldern fort. Gemeinsam mit den nicht veränderten Teilen liegt damit ein einheitlicher Regionalplan vor, der auf die aktuellen Herausforderungen an die Raumnutzung des Kreises und seine zukunftsfähige Entwicklung zeitgemäße Antworten findet.
Was ist im Wesentlichen geändert worden?
Im Mittelpunkt der Fortschreibung standen insbesondere folgende Inhalte:
- Steuerung der Siedlungsentwicklung im Hinblick auf den demografischen Wandel, insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge
- Steuerung des großflächigen Einzelhandels
- Beitrag der Raumordnung zum Klimaschutz
- Entwicklungsimpulse für das Kreisgebiet und seine unterschiedlichen Teilräume auf dem Sektor des Tourismus und der gewerblichen Wirtschaft
- Eindämmung der Zersiedelung
- Beitrag zur Lösung von Verkehrsproblemen; die entsprechenden Zielaussagen basieren auf einem dafür eigens im Auftrag des Landkreises erstellten kreisweiten Integrierten Verkehrskonzept, das alle Verkehrsarten betrachtet.