Tagesordnung - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom | ||||||
Ö 4 | Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO | 2006/219 | |||||
Ö 5 | Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden | 2006/220 | |||||
Ö 6 | Produkthaushalt für das Haushaltsjahr 2007 des Fachdienstes Sozialhilfe und Wohngeld | 2006/221 | |||||
Ö 7 | Produkthaushalt für das Haushaltsjahr 2007 des Fachdienstes Senioren und Behinderte | 2006/228 | |||||
Ö 8 | Haushalt 2007 | 2006/231 | |||||
Ö 9 | Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II | 2006/224 | |||||
Ö 10 | Aktuelle Information zu Hartz IV | 2006/225 | |||||
Ö 11 | Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 27.11.2006 (Eingang 27.11.2006); "Einführung eines Jedermannkonto" | 2006/197 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Kreistagsfraktion Die Linke beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 11.12.2006: „1. Der Kreistag fordert die öffentlich-rechtliche
Sparkasse Lüneburg auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum 01.
Juli 2007, ein Jedermannkonto einzuführen. 2. Der
Kreistag setzt sich in allen Gremien der Sparkasse Lüneburg für die Einführung
eines Jedermannkontos ein. 3. Das
Jedermannkonto ist ein gebührenfreies Girokonto, dass jede / jeder erhält, die
/ der im Landkreis Lüneburg einen Wohnsitz
hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und weniger als 1.000 EUR netto im Monat zur Verfügung hat. 4. Das
Jedermannkonto erhalten auch einzutragende Vereine, die im Landkreis Lüneburg
ansässig sind. 5. Das
Jedermannkonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.“ Ergänzender Beschlussvorschlag vom 23.01.2007: Die Grüne Kreistagsfraktion stellt mit Datum vom 11.12.2006
(Eingang: 11.12.2006) folgenden Änderungsantrag: „1. unverändert 2. unverändert 3. Das Jedermannkonto
ist ein Girokonto, für das lediglich eine reduzierte Kontoführungsgebühr von
0,50 € erhoben wird. Jede volljährige Person, die im Landkreis Lüneburg
ihren Erstwohnsitz hat und zur Gruppe der Hartz IV- oder Sozialhilfeempfänger
zählt bzw. private Insolvenz angemeldet hat, erhält ein solches Konto, wobei
nur ein Konto pro Bedarfsgemeinschaft nach SGB II eingerichtet wird. 4. entfällt 5. unverändert“ Ergänzender Beschlussvorschlag vom 01.02.2007: Die FDP-Kreistagsfraktion
stellt mit Schreiben vom 31.01.2007 (Eingang 31.01.2007) folgenden
Änderungsantrag: „Der Kreistag
veranlasst, dass die Sozialträger die Girokonto-Grundgebühr (4,00 EUR pro
Monat) und eine Geldbewegung pro Monat (2,00 bis 2,50 EUR) ganz oder teilweise
tragen für folgenden Personenkreis: alle volljährigen Personen, die ihren 1.
Wohnsitz im Landkreis Lüneburg haben und Hartz IV- oder Sozialhilfe-Empfänger
sind oder private Insolvenz angemeldet haben, wobei nur ein Konto pro
Bedarfsgemeinschaft nach SGB II gewährt wird.“ |
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11.12.2006 - Kreistag | |||||||
Ö 11 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Beschluss: Die Anträge werden an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
überwiesen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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18.01.2007 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit | |||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Antrag der
Kreistagsfraktion Die Linke vom 27.11.2006 wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 2 Enthaltungen 2. Der Änderungsantrag
der Grünen Kreistagsfraktion vom 11.12.2006 wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
5 : 2 bei 1 Enthaltung |
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05.02.2007 - Kreisausschuss | |||||||
N 15 - geändert beschlossen | |||||||
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12.03.2007 - Kreistag | |||||||
Ö 16 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 45 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: 43 Ja, 5 Nein, 2 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: 45 Ja, 5 Nein |
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Ö 12 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 13 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | ||||||