Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Aktuelle Information zu Hartz IV  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.01.2007    
Zeit: 14:30 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2006/225 Aktuelle Information zu Hartz IV
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Von der Verwaltung wird eine Aufstellung der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfängern nach dem SGB II für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2006 für den Landkreis Lüneburg ausgehändigt. Diese zeigt auf, dass sich die Zahl der Bedarfgemeinschaften von November auf Dezember erneut um 110 Bedarfgemeinschaften verringert hat, wobei diese Zahl immer noch höher als die im Vergleichsmonat des Vorjahrs ist. Es wird gehofft, dass die Konjunktur, wie prognostiziert, im Jahr 2007 voran geht. Diese wird jedoch erst zeitverzögert Auswirkungen auf den Bereich des Arbeitslosengeld II haben, da es sich bei diesen Empfängern, im Gegensatz zu den Arbeitslosengeld I-Empfängern, um Langzeitarbeitslose handelt. Wesentliche Einsparungen bei den Ausgaben der Kosten der Unterkunft sind daher, wie bereits eingangs bei den Erläuterungen zu dem Produkthaushalt ausgeführt, nicht zu erwarten.

 

Herr Forstreuter spricht im Zusammenhang mit den 1,- Euro-Jobs über Wettbewerbsverzerrung. Der Bundesrechnungshof habe zuletzt die Zusätzlichkeit bei 75 % der Jobs nicht erkennen können.

Er bittet daher um Aushändigung einer Liste, aus der hervorgeht, welche Einsätze an welchen Einsatzstellen durch diese Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II erfolgen.

 

Die Verwaltung erklärte hierzu in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu berichten.

 

Herr Ratzeburg macht eine kurze Ausführung über die Einführung des § 22 Abs. 7 SGB II, wonach unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig auch Auszubildende einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung haben.

Beschluss:

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung