Vorlage - 2006/220
|
|
Beschlussvorschlag:
Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit die bzw. den stellvertretende/n
Ausschussvorsitzende/n aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.
Sachlage:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am
23.11.2006 die Fachausschüsse gebildet. Der Ausschuss für Soziales und
Gesundheit wählt in seiner ersten Sitzung die bzw. den stellvertretende/n
Ausschussvorsitzende/n.