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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.01.2007    
Zeit: 14:30 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2006/224 Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Herr Ratzeburg trägt vor, dass man sich mit der Diakonie auf die neuen Konditionen geeinigt hat. Im Jahr 2006 wurden von der ARGE Lüneburg bei der Schuldnerberatung Beratungsscheine für 417 Beratungsstunden ausgegeben. Das entspricht dem ermittelten Bedarf, der Anfang Oktober 2006 bei den Verhandlungen prognostiziert wurde.

 

Herr Siller erklärt, dass man einen höheren Bedarf bei der Schuldnerberatung sieht und die ARGE zeitweise sehr restriktiv mit der Ausgabe von Beratungsscheinen umgegangen ist. Insgesamt ist die getroffene Regelung jedoch – insbesondere auf Grund der Vertragslaufzeit von drei Jahren und der damit verbundenen Planungssicherheit – einvernehmlich und zufrieden stellend.

 

Frau Staudte stellt den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit der Diakonie eine Vereinbarung zu den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2006, jedoch mit einer Laufzeit von drei Jahren abzuschließen. Der Antrag wird mit 5 : 5 Stimmen abgelehnt.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband für die Jahre 2007 bis 2009 zu den neu verhandelten Konditionen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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