Vorlage - 2006/224
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Sucht- und
Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband für die Jahre 2007 - 2009
abzuschließen.
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist gem. § 6 Satz 1 Ziffer 2 SGB II als
kommunaler Träger u.a. zuständig für die Eingliederungsleistungen nach § 16
Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 – 4 SGB II. Zu diesen Leistungen gehören
auch die Schuldner- und Suchtberatung, soweit sie für die Eingliederung des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Die Aufgaben nach § 16 Abs. 2 SGB II hat der Landkreis Lüneburg
nicht der ARGE übertragen. Seit dem 01.03.2005 erfolgte die Erbringung der
Beratungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 und 4 SGB II (Schuldner-
und Suchtberatung) durch den Diakonieverband Lüneburg. Die Aufgabenwahrnehmung
durch den Diakonieverband wurde zuletzt bis zum 31.12.2006 wie folgt
vereinbart:
Der Diakonieverband verpflichtete sich, ein zusätzliches
Beratungsangebot (face to face) von
Ø
312 Beratungsstunden in der Suchtberatung
Ø
480 Beratungsstunden in der
Schuldnerberatung
vorzuhalten.
Der Landkreis Lüneburg war dagegen verpflichtet, für die
Wahrnehmung der Aufgaben die anstehenden Personal- und Sachkosten von
Ø
13.770,00 € für die Suchtberatung
Ø
24.400,00 € für die
Schuldnerberatung
zu erstatten.
Vorgespräche mit der ARGE Lüneburg und dem Diakonieverband
haben stattgefunden. Insgesamt wird auch für die kommenden drei Jahre ein
gleiches Erfordernis festgestellt. Lediglich im Bereich der Schuldnerberatung
wird eine geringfügige Reduzierung auf 420 Beratungsstunden für erforderlich
gesehen. Dementsprechend reduziert sich die Kostenerstattung von 24.000,00
€ auf 21.000,00 € für den Landkreis Lüneburg.
Die Vertragspartner sprechen sich für eine Vertragsdauer von
drei Jahren aus, da somit für die Beteiligten eine Planungssicherheit besteht.
Eine wesentliche Veränderung des Beratungsbedarfes ist nicht absehbar.
Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die
Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband eine
entsprechende Vereinbarung für drei Jahre abzuschließen.