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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/224  

Betreff: Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
18.01.2007 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
05.02.2007    Kreisausschuss      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband für die Jahre 2007 - 2009 abzuschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist gem. § 6 Satz 1 Ziffer 2 SGB II als kommunaler Träger u.a. zuständig für die Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 – 4 SGB II. Zu diesen Leistungen gehören auch die Schuldner- und Suchtberatung, soweit sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.

 

Die Aufgaben nach § 16 Abs. 2 SGB II hat der Landkreis Lüneburg nicht der ARGE übertragen. Seit dem 01.03.2005 erfolgte die Erbringung der Beratungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 und 4 SGB II (Schuldner- und Suchtberatung) durch den Diakonieverband Lüneburg. Die Aufgabenwahrnehmung durch den Diakonieverband wurde zuletzt bis zum 31.12.2006 wie folgt vereinbart:

 

Der Diakonieverband verpflichtete sich, ein zusätzliches Beratungsangebot (face to face) von

 

Ø      312 Beratungsstunden in der Suchtberatung

Ø      480 Beratungsstunden in der Schuldnerberatung

 

vorzuhalten.

 

Der Landkreis Lüneburg war dagegen verpflichtet, für die Wahrnehmung der Aufgaben die anstehenden Personal- und Sachkosten von

 

Ø      13.770,00 € für die Suchtberatung

Ø      24.400,00 € für die Schuldnerberatung

 

zu erstatten.

 

Vorgespräche mit der ARGE Lüneburg und dem Diakonieverband haben stattgefunden. Insgesamt wird auch für die kommenden drei Jahre ein gleiches Erfordernis festgestellt. Lediglich im Bereich der Schuldnerberatung wird eine geringfügige Reduzierung auf 420 Beratungsstunden für erforderlich gesehen. Dementsprechend reduziert sich die Kostenerstattung von 24.000,00 € auf 21.000,00 € für den Landkreis Lüneburg.

 

Die Vertragspartner sprechen sich für eine Vertragsdauer von drei Jahren aus, da somit für die Beteiligten eine Planungssicherheit besteht. Eine wesentliche Veränderung des Beratungsbedarfes ist nicht absehbar.

 

Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband eine entsprechende Vereinbarung für drei Jahre abzuschließen.

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