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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/197  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 27.11.2006 (Eingang 27.11.2006);
"Einführung eines Jedermannkonto"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Beteiligt:Sozialhilfe und Wohngeld
Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna   
Beratungsfolge:
Kreistag
11.12.2006 
Kreistag zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
18.01.2007 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.02.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
12.03.2007 
Kreistag geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagsfraktion Die Linke beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 11.12.2006:

„1.   Der Kreistag fordert die öffentlich-rechtliche Sparkasse Lüneburg auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum 01. Juli 2007, ein Jedermannkonto einzuführen.

2.       Der Kreistag setzt sich in allen Gremien der Sparkasse Lüneburg für die Einführung eines Jedermannkontos ein.

3.       Das Jedermannkonto ist ein gebührenfreies Girokonto, dass jede / jeder erhält, die / der im Landkreis

Lüneburg einen Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und weniger als 1.000 EUR netto im

Monat zur Verfügung hat.

4.       Das Jedermannkonto erhalten auch einzutragende Vereine, die im Landkreis Lüneburg ansässig sind.

5.       Das Jedermannkonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 23.01.2007:

Die Grüne Kreistagsfraktion stellt mit Datum vom 11.12.2006 (Eingang: 11.12.2006) folgenden Änderungsantrag:

„1.   unverändert

2.    unverändert

3.    Das Jedermannkonto ist ein Girokonto, für das lediglich eine reduzierte Kontoführungsgebühr von 0,50 € erhoben wird. Jede volljährige Person, die im Landkreis Lüneburg ihren Erstwohnsitz hat und zur Gruppe der Hartz IV- oder Sozialhilfeempfänger zählt bzw. private Insolvenz angemeldet hat, erhält ein solches Konto, wobei nur ein Konto pro Bedarfsgemeinschaft nach SGB II eingerichtet wird.

4.    entfällt

5.    unverändert“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 01.02.2007:

Die FDP-Kreistagsfraktion stellt mit Schreiben vom 31.01.2007 (Eingang 31.01.2007) folgenden Änderungsantrag:

„Der Kreistag veranlasst, dass die Sozialträger die Girokonto-Grundgebühr (4,00 EUR pro Monat) und eine Geldbewegung pro Monat (2,00 bis 2,50 EUR) ganz oder teilweise tragen für folgenden Personenkreis: alle volljährigen Personen, die ihren 1. Wohnsitz im Landkreis Lüneburg haben und Hartz IV- oder Sozialhilfe-Empfänger sind oder private Insolvenz angemeldet haben, wobei nur ein Konto pro Bedarfsgemeinschaft nach SGB II gewährt wird.“

Sachlage:

Sachlage:

 

Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke zum Antrag vom 27.11.2006:

„Ein Girokonto ist für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr unabdingbar. Gerade für Geringverdiener und Bezieher von sozialen Leistungen stellen die Kontoführungsgebühren eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. So wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II nur eine Pauschale von 36 Cent im Monat für Kontoführungsgebühren zugrunde gelegt; das preisgünstigste Girokonto bei der Sparkasse Lüneburg kostet jedoch 4 EUR monatlich.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

 

Ergänzende Sachlage vom 23.01.2007:

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat sich am 18.01.2007 mit beiden Anträgen befasst und empfiehlt Ablehnung der Anträge.

 

Ergänzende Sachlage vom 01.02.2007:

Die FDP-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 31.01.2007 (Eingang 31.01.2007) einen Änderungsantrag gestellt. Die Begründung hierzu lautet wie folgt:

„Da heut zu Tage die Zahlung von Unterstützungen bargeldlos getätigt wird, braucht jeder Geldempfänger ein Konto und muss auch in die Lage versetzt werden, von diesem sein Geld ab zu heben.

Abgesehen davon, dass es eine Wettbewerbsverzerrung bedeuten würde, wenn die Führung von „Problemkonten“ einem einzigen Geldinstitut aufgezwungen würde, ist diese Einflussnahme in Bezug auf die Sparkassen auch gar nicht mehr möglich, denn seit 2005 besteht keine Gewährungshaftung von Stadt und Landkreis Lüneburg mehr. Außer dem besonderen Aufwand, den derartige Konten oft verursachen, entrichtet die Sparkasse pro Jahr und Konto ca. 80 EUR an die DVG, so dass sie schon bei 4 EUR Monatsgebühren zusetzt.

Um die betroffenen Personen dennoch mit dem nötigen Girokonto zu versorgen, bleibt bei deren Zahlungsunfähigkeit nur die Möglichkeit, dass der Sozialträger ganz oder teilweise für die Bereitstellung aufkommt.“

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