Vorlage - 2006/197
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Beschlussvorschlag:
Die Kreistagsfraktion Die Linke beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 11.12.2006:
„1. Der Kreistag fordert die öffentlich-rechtliche
Sparkasse Lüneburg auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum 01.
Juli 2007, ein Jedermannkonto einzuführen.
2. Der
Kreistag setzt sich in allen Gremien der Sparkasse Lüneburg für die Einführung
eines Jedermannkontos ein.
3. Das
Jedermannkonto ist ein gebührenfreies Girokonto, dass jede / jeder erhält, die
/ der im Landkreis
Lüneburg einen Wohnsitz
hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat und weniger als 1.000 EUR netto im
Monat zur Verfügung hat.
4. Das
Jedermannkonto erhalten auch einzutragende Vereine, die im Landkreis Lüneburg
ansässig sind.
5. Das
Jedermannkonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.“
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 23.01.2007:
Die Grüne Kreistagsfraktion stellt mit Datum vom 11.12.2006
(Eingang: 11.12.2006) folgenden Änderungsantrag:
„1. unverändert
2. unverändert
3. Das Jedermannkonto
ist ein Girokonto, für das lediglich eine reduzierte Kontoführungsgebühr von
0,50 € erhoben wird. Jede volljährige Person, die im Landkreis Lüneburg
ihren Erstwohnsitz hat und zur Gruppe der Hartz IV- oder Sozialhilfeempfänger
zählt bzw. private Insolvenz angemeldet hat, erhält ein solches Konto, wobei
nur ein Konto pro Bedarfsgemeinschaft nach SGB II eingerichtet wird.
4. entfällt
5. unverändert“
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 01.02.2007:
Die FDP-Kreistagsfraktion
stellt mit Schreiben vom 31.01.2007 (Eingang 31.01.2007) folgenden
Änderungsantrag:
„Der Kreistag
veranlasst, dass die Sozialträger die Girokonto-Grundgebühr (4,00 EUR pro
Monat) und eine Geldbewegung pro Monat (2,00 bis 2,50 EUR) ganz oder teilweise
tragen für folgenden Personenkreis: alle volljährigen Personen, die ihren 1.
Wohnsitz im Landkreis Lüneburg haben und Hartz IV- oder Sozialhilfe-Empfänger
sind oder private Insolvenz angemeldet haben, wobei nur ein Konto pro
Bedarfsgemeinschaft nach SGB II gewährt wird.“
Sachlage:
Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke zum Antrag vom
27.11.2006:
„Ein Girokonto ist für die Teilnahme am bargeldlosen
Zahlungsverkehr unabdingbar. Gerade für Geringverdiener und Bezieher von
sozialen Leistungen stellen die Kontoführungsgebühren eine nicht unerhebliche
finanzielle Belastung dar. So wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II
nur eine Pauschale von 36 Cent im Monat für Kontoführungsgebühren zugrunde
gelegt; das preisgünstigste Girokonto bei der Sparkasse Lüneburg kostet jedoch
4 EUR monatlich.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“
Ergänzende Sachlage vom 23.01.2007:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat sich am
18.01.2007 mit beiden Anträgen befasst und empfiehlt Ablehnung der Anträge.
Ergänzende Sachlage vom 01.02.2007:
Die FDP-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 31.01.2007
(Eingang 31.01.2007) einen Änderungsantrag gestellt. Die Begründung hierzu
lautet wie folgt:
„Da heut zu Tage die Zahlung von Unterstützungen
bargeldlos getätigt wird, braucht jeder Geldempfänger ein Konto und muss auch
in die Lage versetzt werden, von diesem sein Geld ab zu heben.
Abgesehen davon, dass es eine Wettbewerbsverzerrung bedeuten
würde, wenn die Führung von „Problemkonten“ einem einzigen
Geldinstitut aufgezwungen würde, ist diese Einflussnahme in Bezug auf die
Sparkassen auch gar nicht mehr möglich, denn seit 2005 besteht keine
Gewährungshaftung von Stadt und Landkreis Lüneburg mehr. Außer dem besonderen
Aufwand, den derartige Konten oft verursachen, entrichtet die Sparkasse pro
Jahr und Konto ca. 80 EUR an die DVG, so dass sie schon bei 4 EUR
Monatsgebühren zusetzt.
Um die betroffenen Personen dennoch mit dem nötigen Girokonto
zu versorgen, bleibt bei deren Zahlungsunfähigkeit nur die Möglichkeit, dass
der Sozialträger ganz oder teilweise für die Bereitstellung aufkommt.“