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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.01.2007    
Zeit: 14:30 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2006/219 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrungen durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 20 – 22 NLO hin. Die §§ 20 – 22 NLO liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor.

Beschluss:

 

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