Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die beratenden Mitglieder
und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende
führt die Pflichtenbelehrungen durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten
Verpflichtungen aus den §§ 20 – 22 NLO hin. Die §§ 20 – 22 NLO
liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor.