Fließgewässerentwicklung
Ohne menschliche Eingriffe würden sich Fließgewässer in ihrer Aue fortwährend dynamisch entwickeln und verändern. In der Vergangenheit sind die meisten Fließgewässer jedoch massiv ausgebaut, begradigt und staureguliert worden.
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Ziel: Naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Fließgewässern
Neben der Begradigung und dem Ausbau von Fließgewässern führen zudem die intensive Flächennutzung (Landwirtschaft, Gewerbe, Versiegelung etc.) und mangelnde Abstände zum Gewässer zu einer Belastung durch den Eintrag von Stoffen, wie zum Beispiel Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Sand, Reifenabrieb, Mineralölen und Streusalzen. Diese Beeinträchtigungen führen zu einem erhöhten und schnelleren Abfluss (zum Beispiel bei Starkregen) und damit zu häufigeren und extremeren Hochwässern mit teils verheerenden Schäden, aber auch zur Entwässerung des Bodens und dem Trockenfallen ganzer Gewässerabschnitte in längeren Trockenphasen sowie zu einem dramatischen Verlust der Artenvielfalt in den Gewässern.
Die naturnahe Gestaltung und Entwicklung von Fließgewässern zählt daher zu den wichtigsten Zielsetzungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Demnach sind innerhalb bestimmter Fristen die Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu versetzen. Diese europäische Richtlinie wird auf Bundesebene durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf Landesebene in Niedersachsen durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) konkretisiert und umgesetzt.
Förderrichtlinien und -programme des Landes zur Fließgewässerentwicklung finden Sie auf der Website des Niedersächschischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel in Niedersachsen ist ebenfalls der NLWKN. Die Ansprechpersonen finden Sie hier.