Hochwasserschutz
Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, durch oberirdische Gewässer oder in Küstennähe durch Meerwasser. Um Menschen, Tiere und Sachwerte vor Hochwasser zu bewahren, sind viele hochwassergefährdete Gebiete im Landkreis Lüneburg durch Deiche geschützt.
Alle Informationen zu der Richtlinie Soforthilfe Hochwasserschutz, der Antragstellung und den Ansprechpersonen hier im Landkreis Lüneburg finden Sie hier.
Alle Informationen auf einen Blick
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Hier finden Sie weiterführende Links:
Errichtung des Beregnungsverbandes Ilmenau-Elbmarsch West in der Hansestadt Lüneburg und Samtgemeinde Bardowick
Antrag auf Gründung Beregnungsverband
Veröffentlichung Satzung des Unterhaltungsverbands Krainke (UHV Krainke) zum 06.08.2024
Veröffentlichung Satzung Neuhauser Deichverband (NDV) und somit Gründung des NDV zum 29.04.2024
Errichtung des Neuhauser Deichverbandes (NDV), für das rechtselbisch gelegene Gebiet im Landkreis Lüneburg, Bundesland Niedersachsen, § 7 Abs. 1 Nr. 3 Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 WVG
Informationen zu den Deichen
Die Deiche im Landkreis Lüneburg werden von Deichverbänden unterhalten. Der Landkreis Lüneburg beaufsichtigt als Untere Deichbehörde hierbei die Tätigkeiten der Deichverbände. Die Aufsicht der Unteren Deichbehörde gilt für jede Handlung am Deich, wie zum Beispiel dem Verlegen von Leitungen oder dem Bau von Gebäuden.
Für den Hochwasserschutz werden außerdem Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Diese Gebiete können im GeoPortal des Landkreises Lüneburg eingesehen werden.
Rechtliche Grundlage für den Bau, die Unterhaltung und den Umgang mit Deichen ist das Niedersächsische Deichgesetz (NDG).