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Nahaufnahme: Jemand füllt mit einem Kugelschreiber einen Antrag aus.
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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Wenn Sie gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt, müssen Sie bei der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragen.

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