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Nahaufnahme: Jemand füllt mit einem Kugelschreiber einen Antrag aus.
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Ausnahme von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden vorgeschrieben, dass während der Autofahrt Sicherheitsgurte anzulegen. Zudem müssen Motorrad- und Rollerfahrerinnen und -fahrer einen Schutzhelm tragen. In bestimmten Situationen kann man von dieser Verpflichtung jedoch befreit werden. 

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Leistungsbeschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind sowie beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers.

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

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