Vormundschaft
Die rechtliche Vertretung des Kindes
Für ein minderjähriges Kind wird unter bestimmten Umständen durch das Gericht ein Vormund bestellt. Gründe dafür können unzureichende Versorgung durch die Eltern oder Tod der sorgeberechtigten Eltern sein.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Wann erreichen Sie uns?
Montag, Mittwoch und Freitag telefonisch.
Montag bis Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wer kann Vormund werden?
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.
Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. Diese Vormundschaft endet, sobald die Mutter volljährig wird.
Aufgaben des Vormunds
Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.