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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist
- oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
- oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Hinweis: Sollten Sie und insbesondere Ihr Kind im Stadtgebiet wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Hansestadt Lüneburg.
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Jugend und Familie
Nicole Germ
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04131 261531E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 9
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