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Ein Kind spielt mit Bauklötzen.
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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist
  • oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
  • oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Hinweis: Sollten Sie und insbesondere Ihr Kind im Stadtgebiet wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Hansestadt Lüneburg.                          

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Jugend und Familie
Liane Lüneburg-Kohrs
Hb - L + T + W
04131 26-1539E-Mail senden
Jugend und Familie
Frau Seegers
M - R
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Jugend und Familie
Nancy Koschella
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Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 10
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nur telefonisch.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für Beurkundungen vereinbaren Sie bitte immer einen Termin!

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