Opferentschädigungsgesetz
Hilfe für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) laufend Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rente erhalten.
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Anspruchsberechtigt sind Geschädigte und Hinterbliebene (Witwen. Witwer, Waisen, Eltern).
Versorgungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Hierzu ist beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Braunschweig- (Versorgungsamt) ein Antrag auf Anerkennung nach dem OEG zu stellen.
Zum Antrag und weiteren Erläuterungen zum OEG gelangen Sie über folgenden Link:
Bei Anerkennung einer Schädigung nach dem OEG durch das Versorgungsamt können bei Bedürftigkeit zusätzliche Leistungen nach dem Bundesversorgunggesetz (BVG) gewährt werden, wie z. B. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe. Diese Leistungen werden vom Landkreis Lüneburg auf Antrag dem Grunde nach gewährt.
Für die Beantragung dieser Leistungen ist der Sozialhilfeantrag für Leistungen nach dem BVG / dem OEG i. V. m. dem BVG zu nutzen.