Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es, Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen, wenn ihr Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht und sie sich weder selbst helfen können, noch von anderen (zum Beispiel von Angehörigen oder über andere Sozialleistungen) die nötige Hilfe bekommen.
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Wer ist anspruchsberechtigt?
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die auf bestimmte Zeit voll erwerbsunfähig sind. Diese Personen sind weder leistungsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) noch nach dem Kapitel 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Darüber hinaus erhalten Altersrentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. eine andere besondere Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII noch nicht erreicht haben, Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung.