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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Alle Informationen auf einen Blick

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Sozialhilfe
Sebastian Ahlfaenger
Zuständigkeit nach Name: A - Fh
04131 26-1708E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 100
Sozialhilfe
Janna Bechtloff
Fachgebietsleitung Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name Grundsicherung: Fi - Fz; Zuständigkeit nach Name Hilfe zum Lebenunterhalt: S - Z
04131 26-1760E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 113
Sozialhilfe
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Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 101
Sozialhilfe
Stefanie Niederreiner
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04131 26-1290E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 102
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Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 103
Sozialhilfe
Katrin Baas
Zuständigkeit nach Name: Sp - Z; ohne St
04131 26-1312E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 100

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8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
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Wer ist anspruchsberechtigt?

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten Personen, die 

  • das 65. Lebensjahr vollendet bzw. eine andere besondere Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) sind

und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

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