Der Kreistag beschließt, die der Vorlage beigefügte Zweckvereinbarung gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nds. Statistikgesetz (NStatG)mit der Hansestadt Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Durchführung des Zensus 2022 abzuschließen.
13.09.2021 - Kreisausschuss
N 15 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
23.09.2021 - Kreistag
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die der Vorlage beigefügte Zweckvereinbarung gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nds. Statistikgesetz (NStatG)mit der Hansestadt Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Durchführung des Zensus 2022 abzuschließen.