Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/345  

Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg zur Durchführung des Zensus 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Welz, Franziska
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Welz, Franziska
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
13.09.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
23.09.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
25082021Vereinbarung Zensus 2022_Stadt Lüneburg  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-          Zweckvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25082021Vereinbarung Zensus 2022_Stadt Lüneburg (221 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die der Vorlage beigefügte Zweckvereinbarung gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nds. Statistikgesetz (NStatG) mit der Hansestadt Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Durchführung des Zensus 2022 abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2021/291 wird Bezug genommen.

 

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen nach 2011 eine erneute Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stichtag vom 15. Mai 2022 als Bundesstatistik auf Basis des Zensusgesetzes 2022 durch. Die örtliche Durchführung obliegt den Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und im Übrigen den Landkreisen.

Für die Durchführung des Zensus 2011 wurde bereits eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lüneburg praktiziert. Diese wird auch für den Zensus 2022 erneut angestrebt. Da 2011 die Federführung und Bereitstellung von Räumlichkeiten seitens der Hansestadt Lüneburg erfolgte, wurde sich bereits zum damaligen Zeitpunkt darauf verständigt, dass diese Aufgaben für die Durchführung des Zensus 2022 vom Landkreis Lüneburg wahrzunehmen sind.

 Sowohl der Landkreis Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg hätten nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) für die Erfüllung des Zensusgesetzes 2022 jeweils eine eigene Erhebungsstelle einzurichten. An die örtlichen Erhebungsstellen werden spezielle personelle, organisatorische und räumliche Anforderungen gestellt, die jede Körperschaft separat erfüllen müsste. Das Nds. AG ZensG 2022 hat deshalb ausdrücklich Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit eingeräumt.

Nach interner Prüfung und Rücksprache mit dem für die Durchführung des Zensus zuständigen Fachdienst, ist auch im nächsten Jahr eine Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg realisierbar.

Hierzu bedarf es des Abschlusses einer Zweckvereinbarung nach dem Niedersächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, die die Aufgabenerfüllung und die damit verbundenen Modalitäten regelt. Diese Zweckvereinbarung bedarf der Beschlussfassungen durch den Kreistag des Landkreises Lüneburg und den Rat der Hansestadt Lüneburg. Im Anschluss ist die Zweckvereinbarung dem Niedersächsischen Innenministerium anzuzeigen und im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg zu veröffentlichen.

Für die gemeinsame Durchführung der Aufgaben stehen seitens des Landkreises Lüneburg eine 1,0 A10-Stelle (oder entsprechende Entgeltgruppe) und bis zu einer 1,0 E6-Stelle zur Verfügung.

Seitens der Hansestadt Lüneburg werden dem Landkreis Lüneburg bis zu 1,0 Stelle der Entgeltgruppe E6 und eine 0,5 Stelle A10 (oder entsprechende Entgeltgruppe) für die Dauer der Durchführung des Zensus 2022 zugewiesen. 

Die Kosten für Büro- und IT-Ausstattung des Arbeitsplatzes trägt die Hansestadt Lüneburg entsprechend des jeweils geltenden KGSt-Wertes, darüberhinausgehende Sachkosten werden im Verhältnis der jeweiligen amtlichen Fallzahlen zur Gesamtfallzahl abgerechnet. Weitere Details können der anliegenden Zweckvereinbarung entnommen werden.

Die Hansestadt Uelzen (Vorlage 2021/291) ist über die Zweckvereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg informiert.

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung