Herr Kreisverwaltungsoberrat Karl-Michael Uder wird vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg abberufen.
Sachlage:
Gemäß § 154 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beruft der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes ab.
Die weiterhin erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde wird beantragt.