Vorlage - 2021/342
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1994186 - Offenlegungsexemplar zum 31.12.2020 (897 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2020 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2020 wird beschlossen,
- der in der Bilanz ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.032.981,01 € wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachlage:
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresüberschuss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH als Abschlussprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 17.01.2020 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Juni und Juli 2020 statt. Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 03.08.2021 ersichtlich.
Mit Feststellungsvermerk vom 03.08.2021 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung, der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2020 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr. Spils ad Wilken, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über der Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH bestätigt mit ihren grundsätzlichen Feststellungen zur wirtschaftlichen Lage des Betriebes (siehe Seiten 4 ff. und 17ff. des Abschlussberichts) erneut die Auffassung der Betriebsleitung, dass dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens durch höhere Reinvestitionen entgegengewirkt werden müsste. Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfers und in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 1.032.981,01 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.