Auszug - Feststellung der Tagesordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vors. Dr. Voltmann-Hummes weist auf die drei vorliegenden Dringlichkeitsanträge hin. Es liegt ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE, der Gruppe FDP/Die Unabhängigen und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 17.09.2021 zum Kreistag zum Thema "Abstandnahme von der Umstellung auf das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt" (Vorlagen-Nr. 2021/380), ein Dringlichkeitsantrag der KTAs Bothe und Deffner vom 17.09.2021 an den Kreistag Lüneburg zum Thema: "Befreiung der Schüler von der Maskenpflicht an Schulen" (Vorlagen-Nr. 2021/377) und ein Dringlichkeitsantrag des KTA Bothe vom 20.09.2021 an den Kreistag zum Thema: "Ocean Viking" (Vorlagen-Nr.: 2021/389) vor. Sie bittet die Antragsteller, um kurze Vorstellung ihrer Anträge, um dann über die Dringlichkeit abzustimmen.
KTA Graff stellt den Dringlichkeitsantrag zum Thema "Abstandnahme von der Umstellung auf das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt" vor und begründet die Dringlichkeit. Seiner Ansicht nach, würden die kleinen Parteien durch die Einführung des Sitzverteilungsverfahrens nach d’Hondt benachteiligt, wenn nicht sogar diskriminiert. Zudem verfälsche es das Wahlergebnis.
KTA Kamp weist darauf hin, dass die Thematik bereits im Kreisausschuss diskutiert worden sei und man seit Juni seitens des Büro Landrates bereits über die Einführung des Verfahrens nach d’Hondt informiert worden sei. Die Problematik, die für die kleinen Parteien dadurch erwachse, sei lange bekannt gewesen und man habe lange genug die Gelegenheit gehabt rechtzeitig darauf zu reagieren. Das Versäumnis seitens der betroffenen Parteien, sei für ihn keinesfalls ein Grund einer Dringlichkeit zuzustimmen.
KTA Bothe teilt dazu mit, dass er die Dringlichkeit durchaus gegeben sehe und er hoffe, dass der Landkreis dazu ein starkes Signal sende. Das Thema werde in der kommenden Woche auch im Landtag beraten werden, daher sei er froh, dass dieser Antrag gestellt wurde.
KTA Schulz-Hendel gibt zu bedenken, dass die angestrebte Diskussion über den Antrag im kommenden Kreistag am 14.10.2021 erfolgen würde. Die Thematik im Landtag werde jedoch bereits in der Woche vom 13.10 bis 15.10.2021 aufgegriffen werden. Er befürchte, dass bis dahin seitens des Landtages schon eine Entscheidung getroffen worden sei. Er sehe die Dringlichkeit daher als gegeben.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes weist darauf hin, dass die Dringlichkeit im Kreisausschuss bereits abgelehnt worden sei und lässt darauf hin abstimmen, wer der Ablehnung des Kreisausschusses folgt.
Die Dringlichkeit wird mehrheitlich mit 19 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes ruft den Dringlichkeitsantrag des KTA Bothe zum Thema "Befreiung der Schüler von der Maskenpflicht an Schulen" auf und weist darauf hin, dass die Dringlichkeit ebenfalls im Kreisausschuss in Teilen abgelehnt wurde. Der erste Teil wurde abgelehnt, der zweite Teil gem. § 7 Abs. 6 der Geschäftsordnung für unzulässig erklärt.
KTA Bothe teilt mit, dass die Abschaffung der Maskenpflicht für Drittklässler schon ein diskussionswürdiges Thema sei und es ihm wichtig wäre, sich dafür mit einer Resolution einzusetzen. Den zweiten Teil seines Dringlichkeitsantrages sehe er nicht als unzulässig an, da man zwar das Thema Luftfilteranlagen generell im Kreistag behandelt habe, es bei seinem Antrag aber speziell um mobile Luftfiltergeräte ginge. Gerade vor dem Hintergrund, dass es in der Thematik neue Diskussionspunkte gebe, erschließe sich ihm die Unzulässigkeit nicht.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes stellt erneut klar, dass über das Thema der mobilen Luftfilteranlagen bereits hinreichend diskutiert worden sei, man sich schon geeinigt habe und sich sogar bereits in der Erprobungsphase befinde. Daher sei der zweite Teil seines Antrages weder dringlich noch zulässig.
Sie lässt über die Dringlichkeit zu Punkt 1 des Antrages abstimmen.
Die Dringlichkeit wird mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt
KTA Bothe begründet die Dringlichkeit seines Antrages zum Thema „Ocean Viking“. Diese sei gegeben, da es einen Kreistagsbeschluss vom 24.06.2021 gebe, dessen Rechtmäßigkeit der Landrat angezweifelt habe. Aufgrund dessen wurde der Beschluss seitens der Verwaltungsleitung an das Innenministerium zur Prüfung übermittelt. Das Innenministerium habe hierzu eine klare Haltung geäußert nämlich, dass der Beschluss zulässig sei. Dies halte er in Anbetracht der dadurch entstehenden zusätzlichen Ausgaben für diskussionswürdig und bitte darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken, bevor die finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt würden. Er sei dafür, die Mittel lieber im eigenen Landkreis zu verwenden.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes antwortet, dass der Dringlichkeitsantrag gem. § 7 Abs. 6 der Geschäftsordnung ebenfalls unzulässig sei, da es dazu in den letzten 6 Monaten bereits einen gültigen Beschluss des Kreistages gegeben habe. Die Dringlichkeit sei nicht gegeben und der Antrag könne aufgrund seiner Unzulässigkeit auch nicht beraten werden.
KTA Bothe widerspricht, dass es seiner Ansicht nach neue Sachverhalte gebe, die beraten werden müssten und er durchaus eine Dringlichkeit sehe.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes wiederholt, dass sich der Kreistag nicht mit seinem Antrag befassen werde, da dieser unzulässig sei.
Vors. Dr. Voltmann- Hummes lässt über die Tagesordnung abstimmen.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich festgestellt
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 5 Enthaltungen