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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung zum 31. Dezember 2020; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2021    
Zeit: 14:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2021/342 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung zum 31. Dezember 2020; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Kastens bedankt sich bei der Leitung und den Mitarbeitern des SBU für den vorbildlich durchgeführten Jahresabschluss. Der sich ergebende Jahresüberschuss resultiere unter anderem aus der Veräerung der beiden Betriebshöfe in Embsen und Breetze. Er bitte um Zustimmung.

 

KTA Marten bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren und den erfolgreich durchgeführten Jahresabschluss.

 

KTA Kruse-Runge schließt sich den Worten ihrer Vorredner an. Dennoch würde sie sich wünschen, dass mehr Geld in den Radwegebau investiert werden würde, statt in die Planung der Elbbrücke. Sie stimme der Vorlage aber gerne zu.

 

Beschluss:

 

 

 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2020 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2020 wird beschlossen,
  3. der in der Bilanz ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.032.981,01 € wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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