Kfz-Zulassung vor Ort
Sie sind in den Landkreis Lüneburg gezogen und möchten Ihr Fahrzeug ummelden? Oder Sie haben sich ein neues Fahrzeug zugelegt und möchten dieses anmelden? Dann sind Sie hier genau richtig! Alle Infos zur Kfz-Zulassung finden Sie auf diesen Seiten.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Wann erreichen Sie uns?
Di. zusätzlich 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Diese Termine stehen an:
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Kfz-Zulassung an drei Standorten
Im Landkreis Lüneburg (inklusive Hansestadt Lüneburg) sind derzeit 159.224 Fahrzeuge zugelassen, davon 1.978 Oldtimer und 4.749 Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. 5.426 Fahrzeuge führen ein E-Kennzeichen (Stand: 1. November 2024). In unserer wachsenden Region kommen jährlich etwa 3.000 Fahrzeuge dazu. Täglich werden an allen drei Standorten insgesamt durchschnittlich 350 Zulassungsvorgänge - von Neuzulassungen und Besitzumschreibungen, Adress- und Technikänderungen bis hin zu Abmeldungen - bearbeitet.
Am Standort Lüneburg können Sie Ihr Fahrzeug ohne Termin an-, ab- oder ummelden. Montags bis freitags werden in der Zeit von 7:30 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 13:30 bis 17:00 Uhr Wartemarken ausgegeben. Sie werden dann wie gewohnt bedient. Darüber hinaus haben Sie weiterhin die Möglichkeit, einen Termin über unser Terminportal zu buchen oder unser Online-Angebot zu nutzen.
An unseren Standorten Amelinghausen und Bleckede benötigen Sie hingegen einen Termin, wenn Sie eine Angelegenheit der Kfz-Zulassung erledigen möchten.
Links zu den Online-Terminbuchungen für die drei Standorte finden Sie unter dem Reiter "Termine".
Unsere Bitte an Sie: Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie diesen bitte. Dafür nutzen Sie bitte die Terminnummer sowie die Änderungs-PIN, die Sie zum Abschluss der Buchung erhalten haben. Wenn Sie die Terminnummer oder die Änderungs-PIN nicht griffbereit haben, sagen Sie Ihren Termin per E-Mail an zulassung@landkreis-lueneburg.de ab. Vielen Dank!
Die häufigsten Fragen zur Kfz-Zulassung
Benötige ich einen Termin, um mein Auto an-, um- oder abzumelden?
Am Standort Lüneburg können Sie Ihr Fahrzeug ohne Termin an-, ab- oder ummelden. Montags bis freitags werden in der Zeit von 7:30 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 13:30 bis 17:00 Uhr Wartemarken ausgegeben. Sie werden dann wie gewohnt bedient. Darüber hinaus haben Sie weiterhin die Möglichkeit, einen Termin über unser Terminportal zu buchen oder unser Online-Angebot zu nutzen.
An unseren Standorten Amelinghausen und Bleckede benötigen Sie hingegen einen Termin, wenn Sie eine Angelegenheit der Kfz-Zulassung erledigen möchten.
Links zu den Online-Terminbuchungen finden Sie oben unter dem Reiter "Termine".
Welche Unterlagen muss ich zur Zulassungsstelle mitbringen?
Wer gut vorbereitet ist, spart Zeit und zusätzliche Wege. In den Downloads finden Sie eine Übersicht der gängigen Zulassungsvorgänge - von der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, über Umschreibungen und Ersatzdokumente bis hin zur Abmeldung. Zu jedem Anliegen ist aufgelistet, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Sie finden dort auch die anfallenden Gebühren für die jeweilige Dienstleistung.
Wenn Sie ein Importfahrzeug anmelden möchten, dann ist Einiges zu beachten. Meist sind auch spezielle Unterlagen für die Zulassung erforderlich. In den Downloads steht auch hierzu ein Informationsblatt bereit.
Ich kann nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommen. Kann ich eine andere Person mit meinem Anliegen beauftragen?
Ja. Sie müssen dafür der bevollmächtigten Person eine schriftliche Vollmacht mitgeben. Außerdem benötigen wir Ihren Personalausweis - eine gut lesbare Kopie (Vor- und Rückseite) reicht aus. Den Vordruck "Vollmacht" finden Sie oben im Downloadbereich.
Wichtig: Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Halter bzw. die Halterin persönlich den Verlust erklären. Eine Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht möglich.
Denken Sie daran, dass bei einer Neuzulassung/Wiederzulassung/Umschreibung etc. ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden muss. Dieses muss von der Halterin bzw. dem Halter und der Zahlerin bzw. dem Zahler der Kraftfahrzeugsteuer unterschrieben werden. Das Formular können Sie ebenfalls herunterladen und ausdrucken.
Ich benötige ein Kurzzeitkennzeichen. Was muss ich beachten?
Hier kommt es zunächst darauf an, ob das Fahrzeug noch zugelassen oder bereits abgemeldet ist.
Für ein zugelassenes Fahrzeug darf kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden. Wenn Sie ein Fahrzeug erwerben möchten, dann müssten Sie mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin klären, ob diese/r das Fahrzeug im zugelassenen Zustand an Sie übergibt oder es vor dem Verkauf abmeldet. Wir empfehlen eine Abmeldung vor dem Verkauf (siehe nächste Frage).
Ist das Fahrzeug abgemeldet, dann können Sie das Fahrzeug unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen Probe fahren und/oder überführen. Die häufigsten Fragen zum Kurzzeitkennzeichen haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt. Sie finden dieses in den Downloads.
Wenn Sie ein Fahrzeug bei einem gewerblichen KFZ-Händler erwerben, dann hat dieser im Regelfall rote Kennzeichen, die für eine Probefahrt zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Überführung des Fahrzeuges sollte, sofern Sie die Fahrzeugdokumente nicht im Vorwege erhalten und das Fahrzeug bereits regulär zulassen können, ebenfalls mit einem Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Der Verleih von roten Kennzeichen ist verboten.
Muss ich der Zulassungsstelle etwas mitteilen, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug im angemeldeten Zustand verkaufen, dann müssen Sie uns dies anzeigen. Dies kann in Form einer sogenannten Veräußerungsanzeige oder einer Kopie des Kaufvertrages erfolgen. Einen Vordruck finden Sie im Downloadbereich. Senden Sie uns die Mitteilung per E-Mail an zulassung@landkreis-lueneburg.de oder per Post zu.
Nach Eingang der Verkaufsmitteilung überwachen wir, ob der Erwerber bzw. die Erwerberin seiner/ihrer Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nachkommt. Geschieht dies nach einer angemessenen Frist nicht, dann erhält der Erwerber bzw. die Erwerberin von uns eine Aufforderung zur Ab-/Ummeldung. In letzter Konsequenz kann es auch zur zwangsweisen Abmeldung des Fahrzeuges kommen.
Unsere Empfehlung: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Sie sparen sich dadurch Ärger und Kosten, falls der Käufer bzw. die Käuferin sein/ihr Versprechen, das Fahrzeug ab- oder umzumelden, nicht einhält. Für eine Abmeldung benötigen Sie lediglich die Kennzeichenschilder und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheingung Teil I). Wenn Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, dann können Sie es auch ganz bequem online abmelden.
Ich habe eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer. An wen kann ich mich wenden?
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer und wird von der Zollverwaltung festgesetzt und vereinnahmt. Nachdem Sie Ihr Fahrzeug an-, um- oder abgemeldet haben, werden die steuerrelevanten Daten von uns an die Zollverwaltung weitergeleitet. Sie erhalten von dort dann den neuen bzw. geänderten Steuerbescheid. Auch Anträge auf Steuerermäßigung bzw. -befreiung werden von der Zollverwaltung entschieden.
Fragen zur Höhe der Kraftfahrzeugsteuer und dem Einzugsverfahren richten Sie bitte an die Zollverwaltung:
- Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer: Tel. +49 351 44834-550, E-Mail: info.kraftst@zoll.de
- Hauptzollamt Hannover, Dienstort Lüneburg: Tel. +49 511 5469-4444, E-Mail: kfz-steuer.lueneburg@zoll.bund.de