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Kfz-Zulassung online

Viele Zulassungsvorgänge können Sie online und damit bequem von zu Hause erledigen. Mit „I-KFZ Stufe 4“ haben Sie die Möglichkeit, Fahrzeuge online an-, um- oder abzumelden – ohne Weg- und Wartezeiten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten, rund um die Uhr.

Zur Online-Anwendung hier klicken.

Alle Informationen auf einen Blick

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Jan Burmester
Fachgebietsleiter KFZ-Zulassung
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Die häufigsten Fragen zur Kfz-Zulassung online

Welche Zulassungsvorgänge sind online möglich?

Sie können Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Tageszulassungen, Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen online durchführen.

Wie funktioniert die Online-Zulassung?

Die Vollautomatisierung ist bei "I-KFZ Stufe 4" jetzt Standard. Das bedeutet, dass Ihr Antrag direkt vom System geprüft wird. Der Vorgang ist abgeschlossen, ohne dass es einer Prüfung durch die Zulassungsstelle bedarf.

Für Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Tageszulassungen und Umschreibungen bedeutet das: nach erfolgreicher Antragstellung können Sie das Fahrzeug sofort in Betrieb setzen, auch wenn Sie die Zulassungsbescheinigungen noch nicht erhalten und die am Fahrzeug befindlichen Kennzeichenschilder noch keine Plaketten haben. Bedingung ist, dass Sie am Ende des Onlineprozesses innerhalb von 30 Minuten einen sogenannten "Vorläufigen Zulassungsnachweis" herunterladen, ausdrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.

Der Vorläufige Zulassungsbescheid ist maximal 10 Tage gültig. Sie erhalten von uns im Nachgang die Zulassungspapiere sowie die Plaketten per Post (als "Einschreiben Eigenhändig"), die Sie dann unverzüglich auf den Kennzeichenschildern verkleben.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Für das "Sofortige Losfahren" ist es erforderlich, dass Sie die Kennzeichenschilder im Vorwege besorgt haben. Ohne Kennzeichenschilder darf ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

Daneben können Sie auch weiterhin Halterwechsel für Fahrzeuge vornehmen, die Fahrzeugpapiere nach Umzug ändern lassen sowie Fahrzeuge außer Betrieb setzen. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Funktionen nutzen zu können?

  1. Als natürliche Person: Sie sind im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA), einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion und sechstelliger PIN. Zur Authentifizierung benötigen Sie ein zertifiziertes Lesegerät oder ein Endgerät mit installierter AusweisApp (gilt nicht für Abmeldungen) sowie ein BundID-Konto. Wichtig: Die AusweisApp muss vor Beginn der Anwendung gestartet sein. Ihren Hauptwohnsitz haben Sie im Landkreis Lüneburg.
  2. Als juristische Person: Über das Unternehmenskonto Bund auf Basis des ELSTER-Zertifikates können Sie sich authentifizieren und die Anwendung starten. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Großkundenschnittstelle für größere Händler mit mindestens 500 Anträgen pro Jahr. Hierüber können Anträge für sich selbst aber auch für Dritte gestellt werden. Informationen erhalten Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
  3. Sie nehmen am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment) teil.
  4. Für alle Gebrauchtfahrzeuge gilt: Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil I und II müssen mit verdeckten Sicherheitscodes (Teil I: Rückseite, Teil II: Vorderseite) versehen sein. Außerdem müssen die Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) noch gültig sein (gilt nicht für Abmeldungen).
  5. Für alle Neuzulassungen bzw. Tageszulassungen gilt: Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II muss mit einem verdeckten Sicherheitscode (Vorderseite) versehen sein und eine EU-Typgenehmigung besitzen. Die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung müssen im Zentralen Fahrzeugregister hinterlegt sein - das ist leider noch nicht bei allen Fahrzeugherstellern der Fall.
  6. Für alle Neuzulassungen, Tageszulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen (Halterwechsel) benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Außerdem verfügen Sie über ein SEPA-fähiges Girokonto, von welchem die Kraftfahrzeugsteuer abgebucht werden kann.
  7. Für alle Abmeldungen sowie Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel gilt: auf ihren Kennzeichenschildern befinden sich Stempelplaketten, die mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sind. Alle nach dem 01.01.2015 verklebten Plaketten haben diese Codes.
  8. Sie haben keine Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und auch keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände (gilt nicht für Abmeldungen).
  9. Um das Fahrzeug sofort nach Abschluss des Online-Prozesses nutzen zu können, müssen Ihnen die erforderlichen Kennzeichenschilder vorliegen. Sie können sich über unsere Online-Wunschkennzeichensuche im Vorwege ein Kennzeichen reservieren und dann von einer Kennzeichenprägestelle anfertigen lassen.
  10. Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Einschränkungen gibt es?

  1. Online-Zulassungen auf minderjährige Personen sind nicht möglich. Zulassungen auf abweichende Gewerbeanschriften sind ebenfalls nicht online durchführbar.
  2. Es können keine Wechselkennzeichen oder grünen Kennzeichen online beantragt werden. Auch die erstmalige Beantragung von Oldtimerkennzeichen ist nicht möglich.
  3. Online-Zulassungsvorgänge sind nicht möglich für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Außerdem ist es nicht möglich, Fahrzeuge online zuzulassen, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind.
  4. Die gleichzeitige Änderung technischer Daten im Rahmen einer Änderungsabnahme ist ebenfalls nicht online möglich.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?

Für Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Darüber hinaus finden Sie umfangreiche Informationen und Erklärvideos auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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