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Führerscheine in Deutschland: als Karte und als rosa Umschlag.
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Führerscheine, Fahrerkarten & Co.

Die Führerscheinstelle bearbeitet alle Anliegen rund um das Führerscheinwesen. Hier werden u. a. Führerscheine - auch solche für die Reise und die zur Personenbeförderung -, Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweise ausgestellt. In den Downloads finden Sie eine Übersicht der für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der dafür anfallenden Gebühren.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Führerscheine
Frau Doose
Führerscheine: A-C, W-Z
04131 26-1785E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 111
Führerscheine
Frau Jurischka
Führerscheine: D-I
04131 26-1659E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 110
Führerscheine
Frau Höche
Führerscheine: J-P
04131 26-1344E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 109
Führerscheine
Frau Polkehn
Führerscheine: Q-V
04131 26-1232E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 107
Führerscheine
Frau Beder-Ahlf
Führerschein-Pflichtumtausch
04131 26-1142E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 108
Führerscheine
Herr Otte
Führerschein-Pflichtumtausch
04131 26-1437E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 108
Führerscheine
Katharina Gronholz
Fachdienstleiterin KFZ-Zulassung und Führerscheine
04131 26-1358E-Mail senden

Wann erreichen Sie uns?

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8 bis 11 Uhr
zusätzlich Dienstagnachmittag
13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Termine werden nicht vergeben.

Telefonisch sind wir am besten außerhalb dieser Zeiten für Sie erreichbar, Montag - Donnerstag bis 16 Uhr, Freitag bis 12 Uhr. Oder Sie schicken Ihr Anliegen per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de. Bitte geben Sie zu Ihrem Anliegen immer Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an.

Sie wohnen in der Samtgemeinde Bardowick oder der Gemeinde Amt Neuhaus? Dann können Sie den Führerscheinumtausch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Informationen zu den Öffnungszeiten erfragen Sie bitte direkt dort.

Hinweise zur Erreichbarkeit

Während der Öffnungszeiten ist die Führerscheinstelle aufgrund der hohen Antragszahlen nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Richten Sie Ihr Anligen daher gerne per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de

Auch wenn es vielleicht länger dauert: Ihre Anfrage wird beantwortet. Sehen Sie bitte von wiederholten Anfragen ab.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die häufigsten Fragen zum Führerschein

Ich bin verzogen und benötige eine Karteikartenabschrift - was muss ich tun?

Schicken Sie bitte eine E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de zum Stichwort Karteikartenabschrift mit folgenden Angaben zu Ihrer Person:

  • Nachname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • (Geburts-)Name, auf den Ihr Führerschein ausgestellt ist
  • Zuständige Behörde (Führerscheinstelle/Straßenverkehrsamt Ihres jetzigen Wohnortes)

Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde übersandt. Sie erhalten keine Nachricht.

Muss ich meinen Führerschein tauschen und wenn ja, bis wann?

Bis zum 19.01.2033 müssen EU-weit alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Der „Neue“ erhält dann das Scheckkartenformat und wird auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Außerdem sollen Fälschungen erschwert werden.

Der Umtausch verläuft in Deutschland gestaffelt nach Jahrgängen. Sie können Ihren Führerschein aber gerne vor dem jeweiligen Stichtag und selbstverständlich auch noch danach umtauschen.

Sie haben einen alten Papierführerschein (grau, rosa oder DDR-Führerschein)? Dann richtet sich seine Gültigkeit nach Ihrem Geburtsjahr:

GeburtsjahrTausch bis
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später      19.01.2025  

Alle vor 1953 geborenen müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 tauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, bestimmt das Ausstellungsjahr, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

AusstellungsjahrTausch bis
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.2013  19.01.2033  

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet.

Welche Unterlagen benötige ich für den Führerschein-Tausch?

Diese Unterlagen sind der Führerscheinstelle für den Umtausch vorzulegen:

  • Ihr gültiger Personalausweis, alternativ: Sonstiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ihr alter Führerschein

Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, Sie müssen bitte persönlich zur Führerscheinstelle kommen. 

Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nur verbunden, wenn Sie gleichzeitig Ihre LKW- oder Bus-Fahrerlaubnisklasse verlängern möchten.

Welche Fotos nehmen Sie für den Führerschein-Antrag an? Sind Foto-Aufnahmen vor Ort möglich?

Es wird ein aktuelles, biometrisches Passbild benötigt. Sie können es ausgedruckt mitbringen oder uns per E-Mail schicken. Denken Sie bitte daran, Ihrem Namen und Geburtsdatum mit anzugeben.

Wenn Sie noch kein Foto haben, ist es möglich, es hier in der Führerscheinstelle aufzunehmen. Die Aufnahme kostet 6,50 €. Das Bild steht dann ausschließlich digital zur Verfügung. Sie erhalten kein Exemplar. 

Was kostet der neue Führerschein?

Der Umtausch des Führerscheins kostet 30,30 Euro, inklusive "Direktversand". Das bedeutet, dass Ihnen der neue Führerschein direkt nach Hause geschickt wird.

Was geschieht mit dem alten Führerschein?

Ihren „Alten“ dürfen Sie behalten.

Der Papier-Führerschein erhält einen Eindruck, der bestätigt, dass Sie bereits einen neuen Führerschein beantragt haben und dass der alte Führerschein nach einigen Wochen seine Gültigkeit verliert. Auch alte Kartenführerscheine werden mit einer Befristung versehen. Den neuen Führerschein erhalten Sie dann bequem per Post.

Darf ich noch fahren, wenn ich meinen Führerschein zu spät umtausche?

Die jeweilige Befristung bezieht sich nur auf das Führerscheindokument. Sie betrifft nicht Ihre Fahrerlaubnis an sich. Pkw und Motorräder dürfen Sie weiterhin fahren, auch wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Als Fahrer begehen Sie dann eine Ordnungswidrigkeit und müssen im Falle einer Verkehrskontrolle durch die Polizei mit einem Verwarnungsgeld (10 Euro) rechnen.

Benötige ich einen Termin bei der Führerscheinstelle?

Termine werden in der Führerscheinstelle nicht vergeben. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie weiter oben.

Welche Unterlagen benötige ich für andere Anliegen in der Führerscheinstelle, z. B. für eine Fahrerkarte oder einen Führerschein für die Reise?

In den Downloads finden Sie eine Übersicht der für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der dafür anfallenden Gebühren.

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