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Mit einer gelben Gießkanne wird eine Pflanze auf einer Erdfläche gegossen.
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Grundwasserbewirtschaftung

Der Landkreis ist Untere Wasserbehörde und bewirtschaftet als solche das Grundwasser. Der Fokus liegt dabei auf Nachhaltigkeit und einem hohen Schutzniveau für die Umwelt. 

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Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 305

Grundwasserbewirtschaftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Dies geschieht nach den Grundsätzen, die in § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) aufgeführt sind:

  1. „Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften,
  2. Beeinträchtigungen – auch in Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete – zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,
  3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und (im Einklang mit ihm) auch im Interesse Einzelner zu nutzen,
  4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen,
  5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen,
  6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
  7. zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.

Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten; dabei sind mögliche Verlagerungen nachteiliger Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes zu berücksichtigen.“

Diese Grundsätze sind die wesentlichen Maßstäbe für das Handeln der Wasserbehörde. Richtschnur ist, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Dafür ist das Grundwasser unter anderem so zu bewirtschaften, dass eine „Verschlechterung seines mengenmäßigen und chemischen Zustandes vermieden wird und ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden“. Zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.

Die Ilmenau in Deutsch Evern.

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