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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe regelt die verwaltungstechnische, rechtliche und finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8. Buch - Kinder- und Jugendhilfegesetz) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Dazu gehören unter anderem:
- Zuständigkeitsprüfungen
- Gewährung und Zahlbarmachung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen sowie Hilfen für junge Volljährige
- Heranziehung von Kostenbeitragspflichtigen
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Montag und Mittwoch
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Wirtschaftiche Jugendhilfe | Hilfe zur Erziehung
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Wirtschaftiche Jugendhilfe | Tagespflege und Pädagogischer Mittagstisch
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Wirtschaftiche Jugendhilfe | Tagespflege und Pädagogischer Mittagstisch
Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Nachnamen des jungen Menschen- siehe Ansprechpersonen.