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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe regelt die verwaltungstechnische, rechtliche und finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8. Buch - Kinder- und Jugendhilfegesetz) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Dazu gehören unter anderem:

  • Zuständigkeitsprüfungen
  • Gewährung und Zahlbarmachung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen sowie Hilfen für junge Volljährige
  • Heranziehung von Kostenbeitragspflichtigen

Alle Informationen auf einen Blick

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Jugend und Familie
FD 51 Jugendhilfe und Sport
Geschäftszimmer
04131 26-1718E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 200

Wann erreichen Sie uns?

Montag und Mittwoch 
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Wirtschaftiche Jugendhilfe | Hilfe zur Erziehung
Montag 
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Wirtschaftiche Jugendhilfe | Tagespflege und                                                                                               Pädagogischer Mittagstisch
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Wirtschaftiche Jugendhilfe | Tagespflege und Pädagogischer Mittagstisch

Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Nachnamen des jungen Menschen- siehe Ansprechpersonen.

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