Juleica - Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
Im Landkreis Lüneburg wird die Arbeit in den Jugendverbänden und Jugendtreffs in großem Maße von Ehrenamtlichen unterstützt und zum Teil angeleitet. Die Jugend-Leitungs-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Der Landkreis honoriert die ehrenamtliche Arbeit von Juleica-Teamenden, organisiert eine Juleica-Grundausbildung und bearbeitet das Juleica-Online-Verfahren.
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Das Büro kann aufgrund von Außendienstterminen nicht immer besetzt sein. Sie können gerne per Mail ( jugendpflege@landkreis-lueneburg.de ) direkt Kontakt aufnehmen oder Sie hinterlassen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen gerne zurück.
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Juleica - Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
Der Landkreis Lüneburg honoriert das ehrenamtliche Engagement von Juleica-Inhaber*innen, die sich kontinuierlich ein Jahr lang in die Begleitung einer Gruppe einbringen. Dazu einfach den Antrag ausfüllen, vom Verein/Verband bestätigen lassen und bis 31. Oktober beim Landkreis einrichen. Die Details finden sich in der entsprechenden Richtlinie.
Regelmäßig organisiert der Landkreis eine Juleica-Grundausbildung. Dort können sich ehrenamtlichen Jugendliche, die in den Jugendzentren und -treffs aus Stadt und Landkreis aktiv sind, ausbilden. Die Ausbildung ist auch offen für Personen aus der verbandlichen Jugendarbeit. Sie findet meist in der ersten Herbstferienwoche von Samstag bis Donnerstag statt. In 2024 fand der Juleica-Grundkurs bereits in den Osterferien statt, Sie können sich aber bereits für den Kurs in den Herbstferien 2025 anmelden. Weitere Angebote von Grund- und Verlängerungskursen finden sich auf der bundesweiten Webseite mit Suchfunktion.
Auch bestätigt der Landkreis die Ausstellung der JuLeiCa für die freien Träger. Die Antragstellung läuft über das digitale Portal https://juleica-antrag.de
Alle aktuellen Regelungen zur Juleica finden sich auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Freistellung für Jugendgruppenleitende
Ehrenamtliche Jugendgruppenleitende haben die Möglichkeit, sich bis zu 12 Tage von ihrer Erwerbsarbeit freistellen zu lassen.
Alle diesbezüglichen Regelungen finden Sie auf der Webseite des Landesjugendrings.