Wohngeld
Beim Wohngeld handelt es sich um eine sozialstaatliche Leistung, die als individueller familienorientierter Zuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum erbracht wird.
Hinweis: Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Die neuen Regelungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes gelten seit dem 1. Januar 2023. Wer sich unsicher ist, ob er Wohngeld bekommen kann, kann sich bei der Wohngeldstelle melden. Menschen, die jetzt schon Wohngeld beziehen, müssen sich nicht kümmern: Ihr Anspruch wird automatisch den neuen Regelungen angepasst.
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Höhe des Wohngelds und Antragstellung
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) für das selbst genutzte Wohneigentum nach dem Wohngeldgesetz geleistet.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Größe des Wohngeldhaushalts, dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung bei selbstnutzenden Eigentümern. Als Miete wird die Bruttokaltmiete, d.h. die Nettokaltmiete zzgl. kalter Betriebskosten, berücksichtigt.
Antragstellung
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Die erforderlichen Antragsunterlagen und Erläuterungen erhalten Sie in der Wohngeldstelle. Die wichtigsten Formulare können Sie auch im Downloadbereich aufrufen. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen bitten wir Sie, sich telefonisch oder persönlich mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie:
Für das Stadtgebiet ist die Hansestadt Lüneburg zuständig, Tel.: +49 4131 309-0
Auf dem Klosterhof (Wohngeldstelle), 21335 Lüneburg