Der Betriebs- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass die Betriebssatzung des Straßen- und Betriebsunternehmen des Landkreises Lüneburg im § 2 zum Gegenstand des Eigenbetriebs wie folgt geändert wird:
in Paragraph § 2, Absatz (1) wird ergänzt: Zu den zentralen Aufgaben des Eigenbetriebs zählen des Weiteren die Neupflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Dazu gehören der Straßenbaumbestand und alle anderen zum Verkehrsweg gehörenden Gehölzpflanzungen und Grünflächen.
22.12.2022 - Kreistag
Ö 18 - abgelehnt
Beschluss:
Der Betriebs- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass die Betriebssatzung des Straßen- und Betriebsunternehmen des Landkreises Lüneburg im § 2 zum Gegenstand des Eigenbetriebs wie folgt geändert wird:
in Paragraph § 2, Absatz (1) wird ergänzt: Zu den zentralen Aufgaben des Eigenbetriebs zählen des Weiteren die Neupflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Dazu gehören der Straßenbaumbestand und alle anderen zum Verkehrsweg gehörenden Gehölzpflanzungen und Grünflächen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt bei 13 Gegenstimmen und 1 Enthaltung