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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/438  

Betreff: Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2019
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
16.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
22.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Jahresabschluss 2019  
Anlage 2 - Schlussbericht 2019 des RPA  
Anlage 3 - Stellungnahmen zu den Prüfungsbemerkungen 2019  

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 Jahresabschluss 2019

Anlage 2 Schlussbericht 2019 des RPA

Anlage 3 Stellungnahmen zu den Prüfungsbemerkungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Jahresabschluss 2019 (2008 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Schlussbericht 2019 des RPA (219 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Stellungnahmen zu den Prüfungsbemerkungen 2019 (192 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2019 in Höhe von 9.336.424,86 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Den Landräten wird für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 am 20. September 2020 festgestellt:

 

Jahresüberschuss 2019: 9.336.424,86 €

 

Bilanzsumme am 31.12.2019: 355.821.607,12

 

Der Jahresabschluss 2019 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2019 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält drei Prüfungsbemerkungen (PB), zu der Stellungnahmen der Verwaltung abgegeben werden sollten. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahme erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden. Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.

 

Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und die Entlastung der Landräte.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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