Auszug - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 25.01.2022 zur 5. Änderungssatzung der Betriebssatzung vom 28.12.2001 für den Eigenbetrieb SBU (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Kruse-Runge teilt mit, dass es auch darum ginge, welches Aufgabenspektrum dem SBU zugewiesen werde. Man habe schon mehrfach im Fachausschuss darüber diskutiert, inwiefern die Pflege des Straßenbegleitgrünes auch den Aufgabenbereich des SBU betreffe. Es wurde wiederholt mitgeteilt, dass dies nicht Teil des Aufgabenbereiches des SBU sei, da es dazu in der bestehenden Geschäftsordnung keine Grundlage gebe. Daher habe man den entsprechenden Antrag auf Änderung gestellt. Man wolle eine Basis schaffen, dass dort fachlich anders gearbeitet werde. Sie stelle klar, dass sie die Qualität der Arbeit des SBU damit nicht in Frage stellen wolle. Vielmehr würden die Mitarbeitenden des SBU hervorragende Arbeit leisten. Dennoch sollte man angesichts des Klimawandels hinsichtlich der Bepflanzung und Begrünung fachlich anders agieren. Dafür sei diese Erweiterung notwendig.
KTA Kastens erläutert, dass die beantragte Veränderung und damit die Übertragung dieser Aufgabe zur Folge habe, dass man den SBU sowohl personell, als auch finanziell neu ausstatten müsse. Er habe in seinem Redebeitrag zum Wirtschaftsplan eingehend auf die finanzielle Lage des SBU hingewiesen. Fachpersonal, Geräte und Räumlichkeiten wären hierfür zusätzlich erforderlich und auch der Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen müsse neu definiert werden. Es sei ja bei Weitem auch nicht so, dass das hier nichts gemacht werde. Es werde jährlich ein Budget für Nachpflanzungen und Pflege in den Haushalt eingestellt, über deren Höhe man sicherlich noch einmal sprechen könne. Man habe den Antrag in der Fachausschusssitzung abgelehnt und wolle auch heute dabei bleiben.
KTA Graff betont, dass man hier eine Veränderung der Schwerpunkte erreichen wolle. Dies sei Ziel des Antrages. Wenn man bedenke, wie man sonst das 1,5-Grad-Ziel erreichen wolle, wenn nicht so, dann bitte er hier um Zustimmung.
Beschluss:
Der Betriebs- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass die Betriebssatzung des Straßen- und Betriebsunternehmen des Landkreises Lüneburg im § 2 zum Gegenstand des Eigenbetriebs wie folgt geändert wird:
in Paragraph § 2, Absatz (1) wird ergänzt:
Zu den zentralen Aufgaben des Eigenbetriebs zählen des Weiteren die Neupflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Dazu gehören der Straßenbaumbestand und alle anderen zum Verkehrsweg gehörenden Gehölzpflanzungen und Grünflächen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt bei 13 Gegenstimmen und 1 Enthaltung