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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/395  

Betreff: Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Detlev Schulz-Hendel b) Verpflichtung von Herrn Oliver Glodzei
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Brandt, Sebastian
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
22.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
221204 Schulz-Hendel, Detlev - Verzichtserklärung Kreistagsmandat  
Verpflichtung  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-          Verzichtserklärung Mandat von Herrn Detlev Schulz-Hendel

-          Pflichtenbelehrung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 221204 Schulz-Hendel, Detlev - Verzichtserklärung Kreistagsmandat (191 KB)      
Anlage 1 2 Verpflichtung (44 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Detlev Schulz-Hendel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) wird aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 04.12.2022 festgestellt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 NKomVG).

 

Im Anschluss ist der Nachfolger Oliver Glodzei durch den Landrat zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Er ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel hat mit Schreiben vom 04.12.2022 mitgeteilt, dass er sein Kreistagsmandat niederlegt. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Kreistag den Sitzverlust in seiner nächsten

Sitzung festzustellen. Herrn Schulz-Hendel ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Nachfolger ist Herr Oliver Glodzei. Seine Mitgliedschaft im Kreistag beginnt am 22.12.2022 mit der Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Detlev Schulz-Hendel.

 

Gemäß § 60 NKomVG ist Herr Oliver Glodzei in der ersten Kreistagssitzung nach Annahme des Mandats förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Mitglieder des Kreistages üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind nicht an Verpflichtungen gebunden,

2 von 3 durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder des Kreistages beschränkt wird (§ 54 Abs. 1

NKomVG).

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten

nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen. Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 54 Abs. 4 NKomVG).

 

Die §§ 40 bis 42 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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