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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung vom 20.12.2022)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.12.2022    
Zeit: 14:00 - 17:34 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2022/412 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung vom 20.12.2022)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian
Produkte:30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Der Gesellschaftsvertrag der Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Lüneburg wird geändert:

 

  1. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden statt vier Mitglieder nunmehr sechs Mitglieder des Kreistages als Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen, gemäß den Regelungen des NKomVG.

 

Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden benannt:

 

Mitglied

  1.  Andreas Köhlbrandt (SPD)
  1. Jens-Peter Schultz (SPD)
  1. nter Dubber (CDU)
  1. Wilhelm Kastens (CDU)
  1. Dr. Beatrice John (Grüne)
  1. Oliver Glodzei (Grüne)

 

  1. Der Name der GmbH wird angepasst in „MOIN Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg“.

 

  1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt angepasst:

Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sowie der Umgebung, der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfts- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Die Gesellschaft kann Fahrzeuge und Grundstücke und die dazu gehörende Infrastruktur an Dritte verpachten oder sonst zur Nutzung überlassen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei 8 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen

 

 

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