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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.12.2022    
Zeit: 14:00 - 17:34 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vors. Mertz erfragt, ob jemand aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner Anfragen an den Landrat richten wolle.

 

rger A aus Dahlenburg teilt mit, dass er als Sprecher der Bürgerinitiative Dahlenburg eine Frage zur BHZP GmbH habe. Er wolle wissen, wie die Verwaltung nach zwei Jahren den Baustopp für den Bau einer Gülledruckleitung habe aufheben können, obwohl sich die rechtswidrige bisher nicht verändert habe. Er könne nicht verstehen, warum die Verwaltung dies auf einmal befürworte und sogar noch den Sofortvollzug zum 14.12.2022 angeordnet habe. Man führe hier das eigene Urteil „ad absurdum“.

 

KRin Vossers antwortet hierzu, dass die Sachlage etwas komplizierter wäre und daher differenzierter zu sehen sei, als es hier den Anschein habe. Es habe einen Baustopp gegeben, der auf dem alten Bebauungsplan beruht habe. Inzwischen sei ein neuer Bebauungsplan in Kraft getreten und auch wirksam. Die Verwerfungskompetenz für einen Bebauungsplan habe in Deutschland das Gericht. Es sei zwar ein Normenkontrollverfahren anhängig, aber die Entscheidung hierfür stehe noch aus. Somit sei der Bebauungsplan erst einmal anzuwenden. Der Landkreis habe somit auf der Grundlage des neuen, rechtskräftigen Bebauungsplanes zu entscheiden. Sollte das Gericht den Bebauungsplan verwerfen, dann habe man eine neue Sachlage und müsse dann ggf. neu entscheiden. Bisher sei dies jedoch noch nicht der Fall. Man habe seitens des Landkreises eine wasserrechtliche Genehmigung für die geplante Gülledruckleitung erteilt, da diese ein Gewässer quere. Dazu habe es einen Antrag gegeben, der bereits im Juni positiv beschieden worden sei. Die wasserrechtliche Genehmigung sei jedoch gänzlich unabhängig von einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Den benötige man für diese Entscheidung nicht. Baurechtlich sei für die Gülledruckleitung eine Bauanzeige einzureichen. Erst wenn dies erfolgt sei, dürfe diese auch in Betrieb gehen. Bisher liege noch keine Anzeige vor. Zudem habe man auf Grundlage des neuen Bebauungsplanes eine Änderungsgenehmigung erteilt, die sich aber nur auf den Bau beziehe und im Zuge dessen auch einen Sofortvollzug angeordnet. Der Landkreis sei somit seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und habe auf der Grundlage des neuen rechtswirksamen Bebauungsplanes gehandelt.

 

 

rgerin B aus Boitze möchte wissen, inwieweit man abschätzen könne, wann das neue RROP in Kraft treten werde. Sie erfrage außerdem, wann und wo man mit der Aufstellung der ersten Windkraftanlagen rechnen könne.

 

KRin Vossers antwortet, dass man vorhabe, jetzt in das formelle Auslegungsverfahren zu gehen. Dieser Schritt sei voraussichtlich für Februar 2023 geplant. In diesem Verfahren ginge es darum, von allen Beteiligten (Träger öffentlicher Belange sowie den Bürgerinnen und Bürgern) Äerungen und Stellungnahmen zu sammeln und auszuwerten. Eventuell müsse das RROP dann noch einmal überarbeitet und erneut ausgelegt werden. Sollte sich dann noch weiterer Änderungsbedarf aufgrund neuer Stellungnahmen ergeben, so nne es auch noch eine dritte Auslegungsrunde geben. Man könne daher nicht genau abschätzen, wann dieses in Kraft trete. Dennoch hoffe man, dass man das Verfahren zügig nach der ersten Stellungnahmerunde abschließend bearbeiten könne. Daher wünsche man sich eine rege Bürgerbeteiligung, damit alle Änderungen berücksichtigt werden können.

 

KRin Vossers antwortet zu den Windkraftanlagen, dass sie dies auch noch nicht genau beantworten könne, da dies von der Rechtskraft des RROP abhänge. Dort sei festgelegt, auf welchen Grundstücken die Windkraftanlagen errichtet werden sollen und auch zu welchem Zeitpunkt. Zusätzlich zu diesem Verfahren seien auch noch die entsprechenden Genehmigungsverfahren durchzuführen. Dieses werde aber parallel laufen. Es sei wichtig, in der heutigen Zeit schnell regenerative Energien auszubauen. Daher gehe sie davon aus, dass es dort auch einen entsprechenden Druck von den zukünftigen Betreibern geben werde. Dies basiere dennoch alles auf der Grundlage der Rechtskraft des RROP und daher könne sie noch kein genaues Datum nennen.

 

rgerin B fragt nach, ob seitens des Landkreises aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Windkraftanlagen schon einmal über einen Lastenausgleich nachgedacht wurde. Zumal das Biosphärenreservat nicht überplant werden dürfe und die Bebauung somit auf der restlichen Fläche stattfinde.

 

KRin Vossers stellt klar, dass es beim RROP um reinweg fachliche Einschätzungen zur Frage ginge, in welchen Gegenden zukünftig Windkraftanlagenglich seien. Die Frage nach Interessen und Ausgleichen stelle sich somit nicht.

 

 

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