Beschlussvorschlag:
Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Steffen Gärtner (CDU-Fraktion) wird aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 19.06.2019 festgestellt (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 NKomVG).
Im Anschluss ist der Nachfolger Herr Johannes-Peter Marker durch den Landrat zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Er ist gemäß § 54 NKomVG i.V.M. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.