Auszug - Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg - Änderung der Richtlinie
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Schaller teilt mit, dass der Landkreis Lüneburg seit vielen Jahren den Kulturförderpreis vergebe. Es sei Tradition, den Kulturschaffenden in den Bereichen: bildende und darstellende Kunst, Musik und Literatur eine Plattform zu geben. Tradition sei es auch, dass ihre Werke stets einen Bezug zum Landkreis Lüneburg innehaben. Dies sei auch gleichzeitig eine Werbung für die Stadt und den Kreis. Damit diese Tradition so erfolgreich bleibe, sei es an der Zeit, das Preisgeld ein wenig anzupassen. Dies führe zu unserer Anerkennung und unserem Dank. Man habe vor, eine Erhöhung gestaffelt von 500,00 € auf 1500, 00 € und ab dem Jahr 2020 auf 2000,00 € anzustreben.
KTA Führinger betont, dass der Vorlage freudig zugestimmt werden soll.
Beschluss:
Die Richtlinie zum Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg wird unter Punkt (5) wie folgt angepasst:
Für das Jahr 2019: (5) Zusätzlich erhalten die Preisträger ein Preisgeld in Höhe von je 1.500 €.
Ab dem Jahr 2020: (5) Zusätzlich erhalten die Preisträger ein Preisgeld in Höhe von je 2.000 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig