Vorlage - 2019/214
|
|
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Antrag aller Fraktionen (43 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg spricht sich gegen die von der Landeswahlleiterin mit Datum vom 14.02.2019 vorgeschlagenen Neuordnung der Wahlkreise zur Landtagswahl 2022 in unserer Region aus.
Er wendet sich gegen die Vorschläge der Landeswahlleiterin, die Gemeinden des Landkreises Lüneburg weiterhin und verstärkt auf drei Wahlbereiche zu verteilen.
Vielmehr wünscht der Kreistag, dass alle Kommunen im Landkreis Lüneburg verbleiben und auf zwei in Ihrer Arithmetik passenden Wahlkreise (Lüneburg Stadt mit Adendorf und Lüneburg Land), so wie es bis 2003 die Regel war, zu verteilen. Die Wahlkreise sehen nach unseren Vorstellungen wie folgt aus:
Wahlkreise mit Wahlberechtigten
Wahlkreis Lüneburg Stadt
Hansestadt Lüneburg 57.384 65.927
Adendorf 8.543
Wahlkreis Lüneburg Land
Amelinghausen 6.583
Amt Neuhaus 4.027
Bardowick 13.792
Bleckede 7.467
Dahlenburg 4.770 75.676
Gellersen 10.590
Ilmenau 8.215
Ostheide 8.111
Scharnebeck 12.121
Wahlkreis Lüchow-Dannenberg / Uelzen
Elbtalaue 16.643
Gartow 3.133
Lüchow 19.183 70.720
Rosche 5.439
Hansestadt Uelzen 26.322
Wahlkreis Uelzen – Soltau
Bienenbüttel 5.429
Bad Bevensen 21.576
Suderburg 5.595
Aue 10.133 74.508
Munster 11.858
Bispingen 5.072
Schneeverdingen 14.845
Wahlkreis Soltau – Walsrode
Neuenkirchen 4.514
Soltau 16.425 75.290
Bisheriger WK Walsrode 54.351
Der o.a. Lösungsvorschlag entspricht der Lebenswirklichkeit unserer Region und benachteiligt nicht so einseitig den Landkreis Lüneburg. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Landkreis mit Bevölkerungszuwachs dreifach filetiert wird, damit die Wahlkreis-Arithmetik stimmt und Wahlkreise, die weiter schrumpfen, dadurch einseitig in ihrer Substanz erhalten bleiben. Wir bitten den Gesetzgeber, und damit den niedersächsischen Landtag, sich für die von uns vorgeschlagene Lösung auszusprechen.