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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Erlass einer Kanuverordnung für Luhe und Ilmenau (im Stand der 2. Aktualisierung vom 20.06.2019)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 15
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.07.2019    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Bardowick
Ort: Schützenhaus Bardowick, St. Dionyser Weg 2, 21357 Bardowick
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2018/307-1 Erlass einer Kanuverordnung für Luhe und Ilmenau (im Stand der 2. Aktualisierung vom 20.06.2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanBezüglich:
2018/307
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Gaus äußert sich positiv zur 7 Uhr-Änderung, welche die Fraktion mittragen würde. Eine getrennte Abstimmung möge über Pfingsten erfolgen. Daraus ergibt sich, dass zwei Abstimmungen wünschenswert wären.

 

KTA Dubber erklärt, dass die CDU zwei Anträge gestellt habe. Der erste Antrag habe die Ausweitung der 7 Uhr Regelung beinhaltet. Diesem Antrag sei der Kreisausschuss gefolgt. Der zweite Antrag, welcher das Thema Pfingsten thematisiert habe, sei der Kreisausschuss nicht gefolgt. Insofern würde die CDU den Antrag zurückziehen. Man wolle das Thema nicht unnötig in die Länge ziehen.

 

KRin Vossers teilt mit, dass aus fachlicher Sicht nichts dagegen einzuwenden wäre. Die Morgenstunden seien aus ihrer Sicht unproblematisch. Probleme mit der Klientel habe man nicht. Einen Kompromiss stelle der Pfingsttag dar. Diesen in der Verordnung zu belassen, könne fachlich getragen werden. Es werde um Zustimmung gebeten.

 

KTA Gaus berichtet, dass Herr Bartscht in einer der Umweltausschüssen sehr eindrucksvoll vorgeführt habe, wie viele Landkreise es für notwendig hielten, Regelungen für das Befahren von Flüssen zu treffen. Das sei in Lüneburg nicht anders, weil Lüneburg inzwischen den ganzen Tourismusdruck aufnehme. Die Menschen gehen alle zur Ilmenau, teilweise zur Luhe, weil sie eben nirgendswo anders mehr fahren können. Diese Verdichtung des Druckes habe es erforderlich gemacht, diese Regelung für das Befahren zu erlassen. KTA Gaus äußert sich positiv über den Vorschlag in der korrigierten Fassung. Alles andere stelle eine weitere Belastung des Gewässers vor allem der Ilmenau dar. Um den Fluss besser schützen zu können, werde eine Regelung für das Befahren benötigt.

 

KTA Ziemer betont, dass die Fraktion es traurig findet, dass so eine Kanuverordnung für die Gewässer Ilmenau und Luhe gemacht werden müsse. Es gebe immer wenige Ausnahmen, ob die sich von einer Verordnung abhalten ließen, sei dahingestellt. Man hoffe nur, dass dies der Fall sein wird. Positiv sei, dass Sportvereine ausgenommen wurden. Der Ruder-Club Wiking habe erst ein neues Kanu getauft.

 

KTA Hövermann erklärt, dass er in der Lage fühle, der Verordnung zuzustimmen. Es sei vor allem wichtig, dass Uelzen sich der Verordnung anschließe. Man mache eine Verordnung für die gesamte Ilmenau und nicht für die Kreisgrenzen zwischen Lüneburg und Uelzen. Es sei nicht verständlich, wenn man für die Ilmenau verschiedene Verordnungen habe.

 

KTA Thiemann teilt mit, dass Erinnerungen an seine Kinder hochkommen, wenn man sich im Vorwege mit der Verordnung beschäftige. Als seine Kinder noch jung waren, war es ein absolutes Muss an Pfingsten und Himmelfahrt mit dem Kanu über die Luhe zu streifen. Bei der Befragung des NDR an den Fachdienstleiter Bartscht müsse man lesen, dass an Himmelfahrt und Pfingsten die Flüsse Ilmenau, Luhe und Lopau in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Partymeile geworden seien und der Landkreis dieses „wilde Treiben“ nicht länger dulden möge. Eine Kanuverordnung sei auf den Weg zu bringen. Zum Schutz der Natur soll das Kanuwandern an den Feiertagen verboten werden. An den Großkampftagen lassen sich die Leute nicht mehr bändigen. Erschreckenderweise stelle man fest, dass es sich bei den Großkampftagen um die kirchlichen Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten handle. KTA Thiemann werde der Verordnung nicht zustimmen.

 

KTA Dingeldey betont, dass diese Verbotsverordnung am Ende nur noch den Tourismus und die Kanubetreiber schwäche. Es werde keine Zustimmung erfolgen.

 

KTA Kamp erklärt, dass der Inselsee in Scharnebeck an einem christlichen Feiertag gesperrt werde.

Dieses resultiert aus Entwicklungen, welche es nicht mehr rechtfertigen, für die restliche Bevölkerung den See offen zu halten. Neben Harburg und Uelzen seien nun wir an der Reihe für eine Verordnung. Manchmal helfe es nur, Dinge zu verbieten.

 

KTA Führinger betont, dass man den Inselsee gesperrt habe, weil Menschen dort Flaschen zerschellt haben und andere beim Baden Schnittwunden erlitten. Dennoch sei es nicht gelungen, die Leute fernzuhalten, die man nicht haben wolle. Sie versammeln sich an anderer Stelle. Es gäbe viele Kanus, die fahren wollen. Trotz Polizei und Ordnungsamt gelinge es nicht, Ordnung in die Situation zu bekommen. Trotz einer Verordnung werde sich nichts verändern.

 

KTA Nass stellt dar, dass es sich nicht um das Thema Inselsee sondern um die Kanuverordnung handle. Die Kanuverordnung stehe schon seit längerer Zeit auf der Tagesordnung. Es wurden schon einige Kompromisse beschlossen, damit die Belange der Natur und die der Kanusportler unter einen Hut gebracht werden können. Die Fraktion Linke plädiere der Verordnung zuzustimmen.

 

 

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

Die Kanuverordnung wird in Form der aktualisierten Fassung vom 04.04.2019 mit der Änderung, dass das Kanuwandern bis 20:00 Uhr zulässig ist, beschlossen. Zudem wird die folgende Änderung der CDU-Fraktion beschlossen: Das Befahren mit Booten ist in der Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr des Folgetages verboten.

 

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen

 

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