Vorlage - 2018/307-1
|
Anlage/n:
1. Synopse, Stand 04.04.2019
2. Gegenüberstellung Entwurf vor- u. nach Beteiligung, Stand 04.04.2019
3. Verordnung, Stand 04.04.2019
4. Begründung, Stand 04.04.2019
5. Karte Ein- und Ausstiege Luhe, Stand 04.04.2019
6. Karte Ein- und Ausstiege Ilmenau, Stand 04.04.2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Synopse (455 KB) | ||||
2 | Gegenüberstellung (167 KB) | ||||
3 | VO-Beschlussvorlage (208 KB) | ||||
4 | Begründung VO.2. Entwurf docx (356 KB) | ||||
5 | Karte Ein- u. Ausstiege Luhe (353 KB) | ||||
6 | Karte Ein- und Ausstiege Ilmenau (418 KB) | ||||
7 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 01.07.2019 (45 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Kanuverordnung wird in Form der aktualisierten Fassung vom 04.04.2019 beschlossen.
Aktualisierter Beschlussvorschlag nach Umweltausschusssitzung vom 25.04.2019:
Die Kanuverordnung wird in Form der aktualisierten Fassung vom 04.04.2019 mit der Änderung, dass das Kanuwandern bis 20:00 Uhr zulässig ist, beschlossen.
Sachlage: Nach der Beratung zum Thema „Kanuwandern“ in der Ausschusssitzung am 24.10.2018 hat die Verwaltung den Entwurf einer Kanuverordnung erarbeitet. Vorab wurden die benachbarten und ebenfalls für Luhe und Ilmenau zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden um evtl. Hinweise bis zum 31.01.2019 gebeten. Im nächsten Schritt findet ein förmliches Beteiligungsverfahren statt. Ziel ist es, dass die Verordnung Mitte Mai 2019 vom Kreistag beschlossen werden kann. Aktualisierte Sachlage, Stand 04.04.2019: Mit dem im Ausschuss vorgestellten Entwurf einer Kanuverordnung wurden Naturschutzverbände, betroffene Kommunen im Landkreis, benachbarte betroffene Landkreise, Kanuverleiher und Sportvereine mit Wassersportbezug beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die beigefügte Synopse übernommen und aus Sicht der Verwaltung ein Vorschlag zum Umgang mit der Stellungnahme verfasst. Einige Stellungnahmen haben dazu geführt, dass eine Änderung des Entwurfes vorgeschlagen wird (siehe Anlage).
Folgende wesentlichen Änderungen wurden aufgenommen:
Insbesondere die Ilmenau wird von Sportvereinen genutzt. Das umfasst das Rudern, Paddeln und Stand-up-Paddling. Die in Sportvereinen organisierten Wassersportler unterscheiden sich in verschiedenen Punkten von Gelegenheitspaddlern. Die Sportler beherrschen ihr Sportgerät, sie verlassen das Boot nicht zwischendurch und die Vereine achten auf ein umweltgerechtes Verhalten, das auch geschult wird. Die Nutzung der Gewässer durch die Vereinssportler hat aus diesem Grund nicht dazu geführt, dass die vorliegende Kanuverordnung erlassen werden soll. Auch die Rechtsprechung fordert eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Nutzergruppen. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den Vereinssport von der Verordnung auszunehmen. Nach einigen Jahren soll eine Überprüfung stattfinden, ob sich diese Regelung bewährt hat.
Mit den Kanuverleihern findet seit Jahren ein intensiver Austausch statt. Die Verleiher sind kooperativ und versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer Verbesserung der Situation auf den Flüssen beizutragen. Eine Besprechung im Rahmen des Runden Tisches Kanuwandern hat ergeben, dass für Himmelfahrt und Pfingsten 2019 bereits viele verbindliche Buchungen vorliegen. Um den Verleihern hier entgegen zu kommen und die Bereitschaft zur einer konstruktiven Zusammenarbeit zu honorieren, bestand in der Sitzung des Runden Tisches, an dem auch die Naturschutzverbände teilnehmen, Einigkeit, dass das Inkrafttreten der Verordnung auf den 01.07.2019 verschoben werden sollte.
Aktualisierte Sachlage, Stand 20.06.2019:
Am 19.06.2019 hat der Landkreis Uelzen das Beteiligungsverfahren für seine Schutzgebietsverordnung an der Ilmenau eingeleitet. Die Verordnung mit allen Anhängen kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.landkreis-uelzen.de/home/global/container-seite/ausweisung-des-ilmenautal-als-landschaftsschutzgebiet.de
Die Verordnung enthält auch die Regelungen zum Kanuwandern auf der Ilmenau. Der Entwurf der Kanu-Verordnung des Landkreises Lüneburg hat dem Landkreis Uelzen vor Einleitung des hiesigen Beteiligungsverfahrens vorgelegen. Hinweise auf geplante abweichende Regelungen im Landkreis Uelzen sind hierbei nicht eingegangen. Die Regelungen des Uelzener Entwurfs weichen trotz der Abstimmung in einigen Punkten von denen der Lüneburger KanuVO ab. Eine weitergehende Abstimmung ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.
Hier die maßgeblichen Regelungen des Landkreises Uelzen:
§ 6 Freistellungen
…
(2) Folgende Handlungen und Maßnahmen sind unbeschadet sonstiger Ge- und Verbote von den Verboten gemäß § 4 freigestellt und bedürfen auch keiner Erlaubnis gemäß § 5:
…
8. das Befahren der Gewässer II. Ordnung in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr jedoch nicht am Himmelfahrtstag - mit Wasserfahrzeugen ohne Motorantrieb mit Ausnahme von Flößen, sofern diese nicht länger als 6 m und breiter als 1,2 m sind und die Uferbereiche und die Gewässersohle dabei nicht beschädigt werden; das Befahren der Ilmenau mit Tretbooten, die breiter als 1,2 m sind, ist unter den im Übrigen selben Voraussetzungen zwischen den Unterquerungen der Straße Klein Bünstorf und der Mühlenstraße in Bad Bevensen zulässig,
9. das Befahren der Gewässer II. Ordnung mit Wasserfahrzeugen ohne Motorantrieb durch Mitglieder von Wassersportvereinen, sofern die Wasserfahrzeuge außen in gut lesbarer Schrift mit dem Namen oder der Kennung des Wasserfahrzeugs, dem Namen des Vereins und des Ortes, in dem der Verein seinen Sitz hat, gekennzeichnet sind,
10. das schonende Anlanden mit und Einsetzen von Wasserfahrzeugen innerhalb der in der maßgeblichen Karte entsprechend ausgewiesenen Bereiche,
… |
Das |
|
|