Vorlage - 2018/307
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Anlagen: | |||||
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1 | 2018-03-28_Konzept_Kanusport_Luhe (1847 KB) |
Sachlage:
Das Kanuwandern auf der Luhe und der Ilmenau hat Bedeutung im Rahmen der Naherholung und des Tourismus. Beide Gewässer sind mit ihren Uferbereichen und weiteren angrenzenden Flächen aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung als FFH-Gebiete ausgewiesen. Es gilt sie zu schützen und als Lebensraum weiterzuentwickeln. Zwischen Kanuwandern und Naturschutz, aber auch der Wasserwirtschaft, gibt es dabei immer wieder Interessenskonflikte. Diese entstehen, wenn sich die Nutzer nicht an Spielregeln halten. Um dieses Konfliktfeld zu bearbeiten und gemeinsame Lösungsansätze zu erzielen, wurde für die Ilmenau in der Vergangenheit ein LEADER-Projekt initiiert und Maßnahmen wie der Bau und die Beschilderung der Anlegestellen sowie die Erarbeitung eines Flyers umgesetzt. Da dies bereits längere Zeit zurückliegt und sich zum Teil auch die Rahmenbedingungen geändert haben, wurde vor einiger Zeit ein runder Tisch „Kanuwandern“ eingerichtet und es wird der Bedarf gesehen, ein neues Projekt aufzulegen um die Infrastruktur zu erneuern und Rahmenbedingungen für ein naturverträgliches Kanuwandern zu aktualisieren und zu kommunizieren.
Für die Luhe wurde im Rahmen der LEADER-Förderung bereits ein gleichartiges Projekt initiiert und umgesetzt. Der Abschlussbericht ist in der Anlage beigefügt. Daraus ergeben sich verschiedene konkrete Handlungesbedarfe. Diese sollen u. a. in einem Folgeprojekt bearbeitet werden. Die Planungen für dieses Projekt laufen bereits.
Als eine Aufgabe, die Rahmenbedingungen für ein naturverträgliches Kanuwandern auf der Luhe zu verbessern, wird eine Harmonisierung der Kanuverordnungen der Landkreise Lüneburg und Harburg gesehen. Die Kanuverordnung des Landkreises Lüneburg ist älter als die des Landkreises Harburg. In der Verordnung des Landkreises Harburg gibt es u. a. Beschränkungen der Tageszeit sowie Kanuwanderverbote für Pfingsten und Himmelfahrt und klare Regelungen zu den Bootsgrößen. Die Regelungen der Verordnung des Landkreises Lüneburg sollen aus Sicht der Verwaltung an die Regelungen des Landkreises Harburg angepasst werden. In der Folge wäre die Ilmenau das einzige Gewässer, das in einem größeren Umfeld noch an Himmelfahrt und Pfingsten befahren werden dürfte. Insofern muss hier gemeinsam mit den benachbarten Behörden über eine analoge Regelung diskutiert werden.
Die Verwaltung trägt in der Sitzung im Detail zu dem Thema „Kanuwandern auf Luhe und Ilmenau“ vor.
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