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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verordnung über das Naturschutzgebiet "Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg" im Flecken Artlenburg und in der Gemeinde Hohnstorf/Elbe in der Samtgemeinde Scharnebeck im Landkreis Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung vom 27.06.2019)   

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.07.2019    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Bardowick
Ort: Schützenhaus Bardowick, St. Dionyser Weg 2, 21357 Bardowick
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2019/022-1 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg" im Flecken Artlenburg und in der Gemeinde Hohnstorf/Elbe in der Samtgemeinde Scharnebeck im Landkreis Lüneburg
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 27.06.2019)

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanBezüglich:
2019/022
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KRin Vossers teilt mit, dass auf Wunsch des Artlenburger Deichverbandes erneut ein Gespräch stattgefunden habe. Dabei konnte die Befürchtung des Deichverbandes, ein zukünftig neu zu bauender Deich könne mitten in einem Naturschutzgebiet liegen, ausgeräumt werden.

Grundsätzlich liege der Deichkörper im gesamten Verordnungsbereich außerhalb des Naturschutzgebietes. Der Deichfuß bilde dabei die klar zu erkennende Grenze, an der man sich orientieren könne. Dies sei sowohl textlich als auch im Kartenteil festgelegt. Nur in einem Abschnitt, in dem auch binnendeichs besonders schützenswerte Flächen (auwaldartiger Hartholzmischwald) liege, sei der Deich in das Naturschutzgebiet einbezogen, weil eine Teilung in zwei Einzelgebiete rechtlich nicht möglich sei.

Die Deichunterhaltung sei in der Verordnung komplett freigestellt, damit der Deichverband seine Aufgaben wahrnehmen könne.

Um sicherzustellen, dass bei baulichen Veränderungen der bestehenden Deiche weiterhin der Deichfuß die Grenze des Naturschutzgebietes bleibe, habe man in die Verordnung aufgenommen, dass der Landkreis die Naturschutzgebietsverordnung im Kartenteil entsprechend anpasse, sobald die neue Deichlinie im entsprechenden Planverfahren hinreichend konkret feststehe.

 

KTA Gaus betont, dass dieses Schutzgebiet seit November 2018 in der öffentlichen Diskussion sei. Einen Teil dieser öffentlichen Diskussion habe insbesondere die Verwaltung betroffen. Als sich der Ausschuss dann auf die Bürger nach Artlenburg zubewegte, war diese Diskussion, insbesondere die Befürchtungen über die Eingriffe in die bisherigen Nutzungen, die mit diesem Schutzgebiet verbunden wären, schon längst wieder verraucht. Herausgekommen sei ein Schutzgebiet mit vielen Ausnahmeregelungen. Die Ausnahmeregelungen seien sehr weitgehend, jedoch aufgrund der unmittelbaren Siedlungsnähe als Schutzgebiet auch angemessen. Man habe überraschenderweise nie wieder über Ausnahmen gesprochen. Das lege daran, dass es darüber hinaus noch weitergehende Forderungen gebe, wie diesen von Fr. Vossers gerade dargestellten Schutzstreifen für den Deichbau. Diese Argumentation könne er und seine Fraktion nicht mittragen. Denn ein Naturschutzgebiet werde niemals einen Deichbau gefährden. Der Hochwasserschutz habe immer Vorrang. Es gehe um die Frage, wie teuer die Ausgleichsmaßnahmen seien und nicht darum, ob der Naturschutz den Hochbauschutz behindere. Das alles sei kein Grund gegen diese sehr sorgfältig abgestimmte, sehr weitgehend auf die Bedürfnisse der Bewohner eingehende Verordnung. Die Fraktion sei durchaus dankbar für die immer wieder durch die Verwaltung nachgebesserten Vorschläge und auch durchaus einverstanden.

 

KTA Köhlbrandt erläutert, dass es in seiner Fraktion ein wenig anders aussehe. Man habe vor der Gemeinde und vor der Samtgemeinde seine Bedenken vorgetragen und wurde nicht bis ins Letzte gert. Als Beispiel lasse sich die Sedimentabtragung aufzählen. Es seien in § 3 genügend Sachen aufgezählt, die dann auf 7 Seiten mit Ausnahmen freigegeben werden und dass unter dem Vorbehalt, dass die untere Naturschutzbehörde mit zustimme. Er sehe da das Problem, vor allem als Kreistagsabgeordneter, dass auf die UNB eine Menge Arbeit zukommen werde. Das Wichtigste sei aber die Ablagerung der Sedimente im Vorland. Über viele Jahre sei dies nicht berücksichtig worden und jetzt würde hier ein Riegel vorgeschoben werden. Der Vorschlag, dass nicht ein Naturschutzgebiet verwirklicht würde, sondern ein Landschaftsschutzgebiet, habe man auch nicht intensiv genug bearbeitet. KTA Köhlbrandt werde aus den oben genannten Gründen dagegen stimmen.

 

Vors. Dittmers begrüßt den Samtgemeindebürgermeister Herrn Luhmann.

 

KTA Thiemann stellt dar, dass das Naturschutzgebiet entlang der Elbdeiche von Hohnstorf bis Artlenburg in den letzten Jahren viele begleitet habe. Man möge einen Dank an die Verwaltung aussprechen. Frau Züghort, die mit dieser Ausweisung des Naturschutzgebietes und dem Verordnungsdeck vertraut war, habe sich wirklich sehr intensiv mit der Thematik befasst und eine Vielzahl von Gesprächen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Gespräche stoße nicht bei allen auf Zufriedenheit. Eine Tätigkeit von über 40 Jahren und Erfahrungen aus dieser Zeit zeigen auch, dass Maßnahmen, nicht immer sofort auf Akzeptanz stoßen.

Es gebe Hürden, die im laufenden Verwaltungsgeschehen schon einiges an Kraft und Zeit beansprucht haben. Verweisen könne man in dem Fall auf die Abarbeitung der Hochwasserschäden aus dem Hochwasser 2013, wo die Deiche auf 30 km Länge, insbesondere in dem Bereich, wo bereits ein Naturschutzgebiet bestehe, nämlich im Biosphärenreservat wieder auf den Stand der Technik geführt werden musste. Es war eine Kraftanstrengung, die Baumaßnamen umzusetzen. Die Dynamik werde abverlangt von denjenigen, der die Verantwortung für den Menschenschutz hinter den Deichen trage. Dafür seien die Deichverbände verantwortlich. Gerade in Anbetracht dieser Situation, dass man einer neuen Herausforderung unmittelbar vor der Türe stehen habe, nämlich dass der Bemessungswasserabfluss der Elbe von 4000 m³ in der Sekunde auf 4545 m³ hochgesetzt worden sei. Das bedeute, dass man ca. 60 bis 70 cm und dann noch die Fehlhöhen, die wir nach dem Ablauf des Wassers festgestellt haben, brauche. Demnach lege man bei ca 1 m. 1 m beinhalte bei den Formen unserer Deiche mit Böschungsneigung 1:3, 6 m die man benötige. Dazu kommen, die Anlagen, welche zum Deich gehören. Das sei eine Deichberme mit Unterhaltungsweg, eine sogenannte Bermenböschung. Dann liege man mit einem Ersatz, einer Maßtabelle für die künftigen klimaveränderten Ausbaustufen von 20 m. Das habe der Deichverband in seiner Stellungnahme, welche er am 07.03.2019 abgegeben habe, alles in der Form benannt. Der Kreistag des Landkreises Harburg bleibe bei seiner Entscheidung. Man baue diesen sogenannten Puffer zum Deichfuß, der nicht in das NSG-Gebiet hineinkommt. Der nächste Kreistag tage leider erst wieder im September, sodass der Landkreis Lüneburg in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu treffen habe. Selbst NLWKN als Fachbehörde und Planungsbüro für die Deichverbände habe das in seiner Stellungnahme deutlich dokumentiert. Er werde dieser Ausweisung des NSG in der Form nicht zustimmen. Vor wenigen Stunden habe er mit dem Wasserverbandstag über dieses Thema gesprochen. Der habe darauf hingewiesen, dass in diesem Verordnungsentwurf auch landwirtschaftliche Pflegemaßnamen vorgegeben seien. Die CDU-Fraktion habe sich jedoch darauf geeinigt, die Abstimmung freizugeben.

 

 

KTA Mues stellt fest, dass es den Einen nicht weit genug und den Anderen zu weit genug ginge. Die Fraktion möge zum Großteil dieser Verordnung zustimmen. Man habe dass alles ausgiebig diskutiert. Er glaube der Verwaltung, dass diese durch Veränderung und Ergänzung der Beschlussvorlage vom 27.06.2019 so weit entgegengekommen sei, dass sie jedes Problem bei der Deichplanung aus dem Wege räumen könne. Und von daher hoffe er auf große Zustimmung für die Beschlussvorlage.

 

KTA Ziemer erläutert, dass es viele Diskussionen gegeben habe. Auch innerhalb der Fraktion können nicht alle den Punkten des Naturschutzes zustimmen. Man müsse entscheiden was wichtig sei und Naturschutz sei wichtig. Aus der SPD-Fraktion werden nicht alle, aber doch die Mehrheit unserer Fraktion dafür zustimmen.

 

KTA Gros teilt mit, dass er noch 3 Dinge hinzufügen möge. Der Deichschutz bzw. die Sicherheit der Menschen habe Vorrang, darüber brauche man nicht zu reden. Auch r den Deichschutz geben es keinen Persilschein. Sondern es sind Verpflichtungen, die auch für jeden anderen Träger öffentlicher Belange gelten, der irgendwelche Planungen durchzuführen hat. Wenn man schon in einer Verordnung hineinschreibt, dass wegen möglicher Deichausbaumaßnahmen eine neue Grenze festlegenchten, die der Topographie entspricht, dann ist das durchaus sinnvoll. Es wird eher eine Veränderung des Deichfußes geben, nicht Binnendeichs, sondern eher Aendeichs. Das haben auch die Stellungnahmen im Landkreis Harburg und im Landkreis Lüneburg gezeigt. Es wird eine Verkleinerung des Gebietes sein. Alle Beteiligten sollten sich darüber klar sein, dass die Koharenzmaßnahmen nicht nur Verkleinerung bedeuten, sondern eine Veränderung bedeutet, die dazu führt, dass die Gebietsgröße etwa erhalten bleibt. Es müsse eine FHH Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

 

KTA Kork stellt dar, dass sie in Hohnstorf/Elbe lebe. Man habe Stellungnahmen abgegeben von der Gemeinde und von der Samtgemeinde, die finde man hier so nicht wieder. Der Menschenschutz gehe vor Naturschutz und deswegen werde sie gegen diese Verordnung stimmen.

 

KTA Niemeyer erläutert, dass die Fraktion einen Antrag gestellt habe, um den Deichschutz auch wirklich garantieren zu können und er betont, dass der Antrag zurückgezogen wird, da das technische Bauwerk Deich in dieser Verordnung jetzt Berücksichtigung finde. Es sei schwergefallen, diesen Schritt zu gehen, dennoch sei Politik ein Kompromiss des Machbaren und diesen Kompromiss müsse die Fraktion auch eingehen. Positiv sei, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in manchen Teilen, auch die Pferdeweidehaltung nach Genehmigung durchführbar ist. Das sei sehr wichtig, um dort einigen Pferdehaltern die Möglichkeit zu geben, sich Futter zur besorgen bzw. die Weidehaltung dort durchzuführen. Auch nach einem Personalwechsel in 10 bis 20 Jahren möge man der Verwaltung vertrauen, dass der Deichschutz weiterhin einen so hohen Stellenwert habe. Die Fraktion werde wahrscheinlich nicht einstimmig abstimmen, man werde sehen, wie es ausschaut.

 

KTA Gödeke betont, dass man abwägen müsse. Im Großen und Ganzen möge man sich den Worten von Herrn Thiemann anschließen. Wenn man an der Elbe wohne und dort auch aufgewachsen sei, fände man die Nr. 14 hochinteressant. Die Nr. 14 nehme Bezug auf Weidegehölze. Aus Hochwassergründen könne es erforderlich sein, Weiden zu entfernen. Jetzt müsse doch tatsächlich laut Nr. 14 jeder Weidenzweig berechnet werden. KTA Gödeke äert sich negativ und werde dagegen stimmen. Es sei bedauernswert, wenn die Stellungnamen von Artlenburg, und den Gebieten die betroffen sind überhaupt nicht mit einfließen, Naturschutz sei wichtig, aber wenn es um Hochwasserschutz gehe, dann könne man keine Ausnahmen machen.

 

KTA Subke stellt dar, dass auch er dagegen stimmen werde, weil ihm der Hochwasserschutz sehr wichtig sei.

 

KTA Stoll begrüßt die Vorlage und betont, dass er dieser zustimmen werden. Man könne sehr wohl Deichschutz und Naturschutz unter einen Hut bringen. Der entscheidende Satz, nämlich der letzte Satz, betont, dass die Deichbauplanung geändert werden könne.

 

SGBM Luhmann heißt die Kreistagsabgeordneten und die Gäste willkommen.

Er hoffe, dass die Entscheidungen zielsicher und treffsicher von Statten gehen.

 

FDL Mentz stellt die neue Kollegin im Kreistagsbüro- Merle Ehrhardt-vor.

 

KTA Jacobi betont, dass er bei knappen Entscheidungen gerne wissen möchte, wer wie abgestimmt habe.

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg“ in der Entwurfsfassung vom 20. Mai 2019.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 1 Enthaltung

 

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