Vorlage - 2019/022
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VO-NSG-FFH074-Lüneburg-Entwurf- Verfahren (113 KB) | ||||
2 | Begründung-NSG-FFH074-Lüneburg-Entwurf_Verfahren (197 KB) | ||||
3 | Detailkarte_1 (518 KB) | ||||
4 | Detailkarte_2 (558 KB) | ||||
5 | Detailkarte_3 (470 KB) | ||||
6 | Detailkarte_4 (428 KB) | ||||
7 | Übersicht_DINA2 (726 KB) | ||||
8 | Vortrag Frau Züghart (7685 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg will einen Teil des FFH-Gebietes 74, die Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg, durch eine Naturschutzgebietsverordnung sichern.
Zur Sicherung ist er für alle Natura-2000-Gebiete verpflichtet. Bei der Erarbeitung des Entwurfes wurde versucht, ausgewogene Regelungen zwischen den Belangen des Naturschutzes und den verschiedenen Interessen vor Ort (z.B. Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Naherholung, Tourismus) zu finden. Diese finden sich in umfangreichen Freistellungen wieder.
Die öffentliche Auslegung des Verordnungstextes, der Begründung und der entsprechenden Gebietskarten findet vom 14. Januar bis 15. Februar 2019 bei der Samtgemeinde Scharnebeck statt. Auch beim Flecken Artlenburg, der Gemeinde Hohnstorf und beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt, können Verordnungstext, Begründung und Gebietskarten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger zu dem geplanten Schutzvorhaben schriftlich Stellung nehmen.
Im Vorwege zur Auslegung haben Gespräche mit der Samtgemeinde, den Gemeinden Hohnstorf und Artlenburg, dem Artlenburger Deichverband sowie Landwirtschaftskammer und Bauernverband stattgefunden. Die Naturschutzverbände werden am 28.01.2019 in einem Gespräch zusätzlich zur Auslegung informiert. Am 16.01.2019 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Naturschutzgebietsausweisung in Artlenburg statt.
Die Verwaltung trägt in der Sitzung zu den Inhalten und dem Stand des Verfahrens vor.
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