Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 313-000 „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ in Höhe von 3,0 Mio. € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
19.12.2016 - Kreisausschuss
N 10 - ungeändert beschlossen
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19.12.2016 - Kreistag
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 313-000 „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ in Höhe von 3,0 Mio. € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen