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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/336  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:10
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:14.11. 313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
19.12.2016    Kreisausschuss      
Kreistag
19.12.2016 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 313-000 „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ in Höhe von 3,0 Mio. € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Erlass vom 03.12.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) den Kommunen haushaltsrechtliche Vorschriften bei Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gemacht. So war bei der Ermittlung der Haushaltsansätze die Zahl der zugrunde zu legenden Flüchtlinge begrenzt. Daneben sollten nach Vorgabe des Landes noch nicht fällige Kostenerstattungsbeträge als Forderungen veranschlagt und ertragswirksam gebucht werden. Nunmehr hat das Nds. MI durch Erlass vom 07.11.2016 seine Vorgaben zur Buchung von Forderungen wieder aufgehoben.

 

Im Jahresdurchschnitt 2016 werden die Asylbewerberzahlen im Landkreis einschließlich Hansestadt Lüneburg deutlich über den bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegten Zahlen liegen. Es sind daher im Bereich Asyl einschließlich der Kostenerstattungen an die Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag Mehraufwendungen und –auszahlungen von rd. 3,0 Mio. € zu erwarten. Nach dem Erlass des Nds. MI vom 03.12.2015 hätten die Mehraufwendungen größtenteils durch Mehrerträge im Rahmen der Buchung von Forderungen ausgeglichen werden können. Diese Möglichkeit ist aufgrund des aktuellen Erlasses entfallen, sodass nunmehr eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung notwendig wird. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind als Pflichtaufgaben des Landkreises zeitlich und sachlich unabweisbar. Der Haushaltsausgleich 2016 wird durch die Mehraufwendungen nicht gefährdet.

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