Vorlage - 2016/336
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Sachlage:
Mit Erlass vom 03.12.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) den Kommunen haushaltsrechtliche Vorschriften bei Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gemacht. So war bei der Ermittlung der Haushaltsansätze die Zahl der zugrunde zu legenden Flüchtlinge begrenzt. Daneben sollten nach Vorgabe des Landes noch nicht fällige Kostenerstattungsbeträge als Forderungen veranschlagt und ertragswirksam gebucht werden. Nunmehr hat das Nds. MI durch Erlass vom 07.11.2016 seine Vorgaben zur Buchung von Forderungen wieder aufgehoben.
Im Jahresdurchschnitt 2016 werden die Asylbewerberzahlen im Landkreis einschließlich Hansestadt Lüneburg deutlich über den bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegten Zahlen liegen. Es sind daher im Bereich Asyl einschließlich der Kostenerstattungen an die Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag Mehraufwendungen und –auszahlungen von rd. 3,0 Mio. € zu erwarten. Nach dem Erlass des Nds. MI vom 03.12.2015 hätten die Mehraufwendungen größtenteils durch Mehrerträge im Rahmen der Buchung von Forderungen ausgeglichen werden können. Diese Möglichkeit ist aufgrund des aktuellen Erlasses entfallen, sodass nunmehr eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung notwendig wird. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind als Pflichtaufgaben des Landkreises zeitlich und sachlich unabweisbar. Der Haushaltsausgleich 2016 wird durch die Mehraufwendungen nicht gefährdet.