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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/319  

Betreff: Anfrage der AfD-Fraktion vom 05.12.16 (Eingang: 05.12.16);
Abgelehnte Asylbewerber
im Stand der 1. Aktualisierung vom 12. Januar 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Bothe, Stephan
AfD
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreistag
19.12.2016 
Kreistag zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:
-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:
 

Sehr geehrter Hr. Landrat,

 

wir bitten bei der nächsten Kreistagssitzung um Beantwortung folgender Fragen.

 

 

1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber leben momentan im Landkreis Lüneburg?

 

2. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für abgelehnte Asylbewerber für den Landkreis Lüneburg? 

3.Erhält der Landkreis Lüneburg auch für abgelehnte Asylbewerber weiterhin finanzielle Zuweisungen vom Land Niedersachsen?  

4.Welche Maßnahmen hat der Landrat ergriffen um beim Landesinnenministerium die Ausweisung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Aktualisierte Sachverhaltsdarstellung vom 12. Januar 2017:

 

Mit E-Mail vom 02.01.2017 beantragt Herr Harald Subke:

 

"... bezüglich der von unserer Fraktion gestellten Anfrage über die Kosten der im Landkreis Lüneburg abgelehnten Asylbewerber bitte ich hiermit um Akteneinsicht in die Berechnungsgrundlage der Verwaltung. Bitte teilen Sie mir mit, wo bzw. bei wem ich die Akten einsehen kann. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im voraus."

 

Telefonisch hatte Herr Subke auf die mündliche Antwort auf die Anfrage der AfD durch Herrn EKR Krumböhmer in Zweifel gezogen, dass bei der genannten Zahl ausreisepflichtiger Ausländer ein monatlicher Aufwand von ca. 200.000 € ausreichend sei. Sein Anliegen war, die Berechnung durch Akteneinsicht nachzuvollziehen.

 

Ein Recht auf Akteneinsicht durch einzelne Kreistagsabgeordnete besteht rechtlich nicht. Hierauf möchte sich die Kreisverwaltung in diesem Fall aber nicht berufen. Entscheidend ist, dass der Sachverhalt nicht aus einer Akte abgeleitet werden kann. Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer und erst recht die betroffenen Individuen ändern sich ständig. Aktuell legen wir 348 Personen für den Landkreis mit Hansestadt zugrunde. Tatsächlich haben zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage im Kreistag 260 ausreisepflichtige Ausländer im Jahr 2016 freiwillig Deutschland verlassen. In 72 Fällen waren Abschiebungen veranlasst worden, davon wurden 40 durchgeführt. In 32 Fällen scheiterte die Abschiebung aus verschiedenen Gründen. Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer kann daher immer nur zu einem bestimmten Stichtag genannt werden.

 

Dies zeigt, dass es in diesem Personenkreis eine erhebliche Fluktuation gibt. Die finanzielle Unterstützung ist ebenfalls nicht gleich. So beziehen von den oben genannten 348 Personen 267 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie die anderen Personen ihren Unterhalt bestreiten, ist der Kreisverwaltung nicht bekannt. Die ausländerrechtliche Situation ergibt sich aus den Einzelfallakten des Ausländeramtes bei der Hansestadt Lüneburg, die durch Vertrag auch für den Landkreis Lüneburg zuständig ist. Die Sozialleistungen stehen in den Einzelfallakten der Sozialämter bei Hansestadt und Landkreis. Falls Leistungen von der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) bezogen werden, werden dort Akten geführt. Diese Akten werden nicht in einer Datenbank zusammengefasst, sodass es keine Akte gibt, aus der eine Rechenmethode oder die zugrundeliegenden Daten ersichtlich wären.

 

Allerdings wird eine Statistik geführt nach Vorgaben des Landes Niedersachsen. Dort fließen jedoch nicht alle Aufwendungen ein. Die in der Kreistagssitzung genannten Zahlen beruhen einmal auf damals aktuellen Angaben des Ausländeramtes und auf den Haushaltszahlen des Landkreises bezogen auf seine Leistungen für den genannten Personenkreis. Die einzelnen Leistungen können hierbei nicht einzelnen Personen zugeordnet werden. Dazu müssten alle Einzelakten gezogen und ausgewertet werden.

 

Im Ergebnis wird im Moment der aus Steuern finanzierte Aufwand für ausreisepflichtige Ausländer höher sein als 200.000 € im Monat. Die Kreisverwaltung kann jedoch nur den Ausgabewert von 200.000 € unmittelbar dem Personenkreis zuordnen, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Hansestadt oder dem Landkreis erhält. Darüber hinausgehende exaktere Daten bzgl. steuerfinanzierter Aufwendungen für die gesamten ausreisepflichtigen Ausländer kann die Kreisverwaltung nicht bereitstellen.

 

 

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