Der Landrat wird beauftragt, zur Koordination der Radverkehrsplanung im Landkreis Lüneburg die notwendige Personalkapazität durch Umorganisation und/oder Neueinstellung bereitzustellen. („hauptamtliche(r) Radverkehrsbeauftragte(r)“)
Für die bestehende Arbeitsgruppe „Radverkehr“, den ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten und für externe Gutachter ist der/die hauptamtliche Radverkehrsbeauftragte der/die zuständige Ansprechpartner(in).
19.12.2016 - Kreisausschuss
N 26 - abgelehnt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)