Die Stellvertretenden des Landrats
In der ersten Sitzung einer neuen Wahlperiode wählt der Kreistag die repräsentativen Vertretenden des Landrats. Die stellvertretenden Landräte müssen dem Kreisausschuss angehören. Grundlage für die Wahl ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Das NKomVG ermöglicht die Wahl von bis zu drei ehrenamtlichen Vertreterinnen oder Vertretern.
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Ehrenamtliche Vertretende des Landrats
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg stellt dem Landrat für die Wahlperiode 2021 bis 2026 drei gleichberechtigte Stellvertretende zur Seite. Wenn der Landrat verhindert ist, nehmen Dr. Inge Voltmann-Hummes, Ingo Götz und Norbert Thiemann die repräsentative Vertretung des Landkreises wahr. Darüber hinaus vertreten sie den Landrat bei der Einberufung des Kreisausschusses und leiten die Sitzungen.
Allgemeine Vertreterin des Landrats
Die allgemeine Vertreterin des Landrats ist hingegen die Erste Kreisrätin. Seit dem 1. Juli 2023 ist das Yvonne Hobro.